Fluri Kurt · Nationalrat · 2014-09-15
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2014-09-15
Wortprotokoll
Nach diesem heroischen Aufruf möchte ich versuchen, die Relationen wiederherzustellen.
Es gab bisher einen einzigen Fall, in dem das Referendum wegen Versäumnissen von Gemeinden nicht zustande gekommen ist. Das ist unbestritten. Aber ebenso unbestritten ist, dass es bereits oft vorgekommen ist, dass die beglaubigten Unterschriftenbögen zu spät zurückgeschickt worden sind. Das hat aber nur in einem Fall zum Scheitern des Zustandekommens des Referendums geführt, nämlich beim Referendum gegen die internationalen Abkommen, das bereits mehrfach erwähnt worden ist.
Wenn Sie jetzt der Minderheit folgen, verlängern Sie de facto die Referendumsfrist. Auch das ist in der Kommission und in den bisherigen Beratungen unbestritten geblieben. Der Ständerat und die Mehrheit Ihrer SPK halten aber daran fest, dass wir das nicht wollen, sondern dass die Referendumskomitees diese - möglicherweise etwas überbeanspruchte - Frist zur Beglaubigung durch einzelne Gemeinden weiterhin einberechnen müssen. Es heisst aber im Gesetz, dass die Gemeinden die beglaubigten Listen "unverzüglich" den Absendern zurückzugeben haben. Wir gehen davon aus, dass die Gemeinden sich dies zu Herzen genommen haben, umso mehr, als die Bundeskanzlei zusammen mit der Staatsschreiberkonferenz und dem Schweizerischen Gemeindeverband neue Richtlinien zuhanden der Gemeinden erlassen hat.
Nach diesem Vorfall, der ja zu Recht grossen Ärger und grosse Schlagzeilen verursacht hat, gehen wir davon aus, dass die Gemeinden nun begriffen haben, dass es eben nicht angeht, die Beglaubigungen liegenzulassen. Aber auch die Referendumskomitees müssen sich bewusst sein, dass es nicht angeht, am 92. oder 93. Tag der Referendumsfrist Tausende von Unterschriften zur Beglaubigung einzureichen und davon auszugehen, dass diese beglaubigten Unterschriften dann noch rechtzeitig wieder zurückkommen. Das bedingt eine gegenseitige Rücksichtnahme zwischen Gemeinden und Referendumskomitees.
Wir sind der Auffassung, dass sich die heutige Regelung mit dieser einzigen Ausnahme bewährt hat, und wir wollen wegen dieses einzigen Falles die Referendumsfrist nicht de facto und entgegen der Bundesverfassung verlängern.
Wir bitten Sie deshalb, sich dem Antrag der Mehrheit und somit dem Beschluss des Ständerates und dem Entwurf des Bundesrates anzuschliessen.