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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2001-09-25

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-09-25

Wortprotokoll

Zwar hat der Nationalrat diese Änderung als Erster beschlossen, aber er hat es nicht ohne unser Zutun getan. Wir haben dies nämlich gewünscht, und zwar aus aktuellem Anlass, als nach Ostern dieses Jahres die schwerwiegenden Stauprobleme auf der Autobahn A2 entstanden sind. Diese Einführung einer Kompetenz des Bundes, hier Empfehlungen und Lenkungen durchzuführen, ist eine - nicht die einzige, aber eine - Möglichkeit, diesem Stauproblem beizukommen.

Zunächst möchte ich Herrn Schmid Carlo auf zwei Nachteile des bisherigen Rechtes verweisen. Der erste Nachteil ist, dass es nur gerade den Schwerverkehr im Visier hat. Mit dem neuen Recht wollen wir jetzt auch die Personenwagen erfassen können. Wenn schon, so war eigentlich das bisherige Recht diskriminierend. Ein zweiter Nachteil des bisherigen Rechtes ist, dass es nur die Alpenquerung bzw. nur den Nord-Süd-Verkehr betrifft.

Diese beiden Mängel sollen nun behoben werden, indem einerseits Empfehlungen abgegeben werden können. Ich glaube, es kann niemand etwas gegen solche Empfehlungen haben. Es ist doch so, dass viele Personenwagenlenker einfach nicht wissen, dass es einen Grossen St. Bernhard oder einen Lötschberg gibt, wo man - es kostet zwar etwas - auf die Eisenbahn könnte. Aber bis jetzt sind diese Lösungen deshalb nicht empfohlen worden, weil gesagt wurde, der Umlad auf die Bahn koste etwas und es profitiere ein privates Unternehmen; solche Einwände wurden gemacht.

Die Schwierigkeit, die Herr Schmid anspricht, betrifft sicher die verbindlichen Lenkungsmassnahmen. Diese bestehen nicht nur darin, dass der Verkehr zum Beispiel über den San Bernardino umgeleitet werden könnte; das wären 13 Kilometer mehr, für welche die LSVA zu bezahlen wäre. Es gibt auch andere, z. B. polizeiliche Anweisungen, die heute schon aus Sicherheitsgründen gegeben werden, also z. B. auf einem Parkplatz vor dem Zollamt in Chiasso warten zu müssen. Jetzt wird das ausgeweitet auf Umlenkungsmassnahmen. Diese Massnahmen sind nur vorgesehen, um "schwere Störungen" zu beseitigen; das Beispiel der drei Stunden Stau am Gotthard wurde genannt. Wir haben das gemeinsam so entwickelt, und ich würde das in meiner Funktion als Bundesrat gerne verbindlich zu den Akten geben. Wir haben also nicht im Sinn, beim geringsten Anzeichen eines "Stäuleins" bereits Umlenkungsmassnahmen zu befehlen, um mehr LSVA kassieren zu können. Das ist nicht die Meinung, sondern es ging uns wirklich darum, etwas in die Hand zu bekommen, um eine aktuelle Stausituation, die zum Teil gravierend sein könnte, in den Griff zu bekommen.