Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2012-12-10
Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-12-10
Wortprotokoll
Aus verkehrs- und umweltpolitischen Gründen erachtet es die SP als ausreichend, die Autobahnvignette von 40 auf 70 Franken zu erhöhen. Damit sind alle Mehraufwendungen infolge der Übernahme von bestehenden Strassen gedeckt, inklusive Unterhalt und Lärmschutz. Mit einer Vignettenerhöhung auf 70 Franken können sämtliche vom Parlament beschlossenen, rechtmässigen Neubauten im vom Bundesrat geplanten Zeitraum von 20 Jahren vollständig finanziert werden. Die SP ist klar dagegen, dass die Mittel aus der Vignette für Projekte verwendet werden dürfen, die nicht von jeweils zuständigen Instanzen verabschiedet worden sind. Die Ausbauprojekte zur Fertigstellung des Nationalstrassennetzes Transjurane, Oberwallis, Umfahrung Biel und die Massnahmen zur Engpassbeseitigung sind bereits finanziert und nicht von der Preiserhöhung der Vignette abhängig. Die Mittel der Vignette fliessen bekanntlich zu 100 Prozent in die Strasse. Bereits heute ist das Schweizer Autobahnnetz sehr dicht. Dieses muss auch unterhalten werden. Für Unterhalt, Lärmschutz und die baureifen Projekte, welche den Rechtsweg erfolgreich abgeschlossen haben, reicht eine Erhöhung auf 70 Franken.
Aus verkehrs- und umweltpolitischen Gründen warnt die SP davor, die Bundeskasse präventiv mit Geld zu füllen, welches zu 100 Prozent in die Strasse investiert werden muss. Investieren sollten wir nach Ansicht der SP, um das Verlagerungsziel zu erreichen; das Volk hat uns damit einen klaren Auftrag erteilt. Ich beantrage Ihnen deshalb im Namen der SP-Fraktion, an Ihrem Beschluss, die Vignette auf 70 Franken zu erhöhen, festzuhalten.