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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2001-09-25

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-09-25

Wortprotokoll

Es geht um die Zuständigkeit für die Festlegung der Promillegrenze beim Alkohol. Dahinter steht natürlich die materielle Frage "0,5 oder 0,8 Promille?".

Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass bei einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille die Konzentrationsfähigkeit und die Fähigkeit, ein Automobil zu lenken, abnehmen. Es ist leider statistisch erwiesen, dass 20 Prozent aller Todesfälle im Verkehr - das sind immerhin zwischen 600 und 700 Tote pro Jahr - auf übermässigen Alkoholgenuss zurückzuführen sind, und es ist statistisch ebenso erwiesen, dass ein Drittel der 10 000 Verletzten jährlich auf überhöhten Alkoholgenuss zurückzuführen sind. Deswegen ist es eine logische Konsequenz - ich habe in der Kommission gesagt: kategorischer Imperativ -, die Promillegrenze auf 0,5 Promille festzulegen; das ist eine Aufgabe der Exekutive, gestützt auf dieses Gesetz.

Wir wollen nicht, dass die Frage der Promillegrenze zum Politikum wird. Im Nationalrat wurde der Antrag der Mehrheit mit dem Spruch begründet "Ein Gläschen in Ehren kann niemand verwehren", und damit wurden genügend Stimmen für die Mehrheit geholt. Es kann nicht angehen, dass aufgrund solcher Sprüche, je nach politischer Stimmungslage, einmal 0,5 Promille, ein anderes Mal ein Wert darunter und dann wieder einer darüber beschlossen wird - je nachdem, ob die Zeiten gerade etwas prüder oder feuchtfröhlicher sind.

Hier muss man vielmehr den wissenschaftlichen Erkenntnissen folgen. Das Parlament folgt im Übrigen im Gesetz durchaus dieser Logik, die wir Ihnen vorschlagen. Bei Medikamenten, bei Haschisch und bei Heroin - also bei anderen Drogen - soll der Bundesrat zuständig sein. Den Alkohol dem Parlament, das Haschisch und das Heroin dem Bundesrat! Warum? Weil es bei den übrigen Drogen etwas komplizierter ist; das weiss ich schon. Dort braucht es denn auch wissenschaftliche Erkenntnisse, man ist auf Gutachten angewiesen; dort traut man uns das dann zu! Aber da, wo es um die Volksdroge Nummer eins geht, da soll das Parlament mitreden können!

Ich ersuche Sie, der Minderheit und dem Bundesrat zuzustimmen.