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AB 158185

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-12-10

Wortprotokoll

Projekte gemäss Artikel 54 des Berufsbildungsgesetzes müssen Pilotcharakter haben, im Zusammenhang mit der Berufsbildung stehen und sich auf die ganze Schweiz oder zumindest auf eine Sprachregion erstrecken. Sie müssen zudem entweder neue Massnahmen beinhalten oder ein Zusatzangebot zu den bestehenden Angeboten der Kantone oder des Bundes darstellen. Ein finanzieller Beitrag kann auch gewährt werden, um Angebote, die sich bereits auf kantonaler Ebene oder in einer Sprachregion bewährt haben, schweizweit einzuführen. Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie kann selber keine Projekte initiieren. Diese müssen von Kantonen, Organisationen der Arbeitswelt oder Dritten eingereicht werden. Seit 2004 hat das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie über Artikel 54 Berufsbildungsgesetz drei Projekte im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) mitfinanziert: 2007 die Kompetenzprofile für Umweltberufe der höheren Berufsbildung; 2011 den Wettbewerb "Klimawerkstatt" der Organisation Myclimate; 2011 die Organisation der Arbeitswelt Umwelt - Netzwerk der Umweltberufe.

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