Casanova Corina · 2012-12-10
Casanova Corina · Graubünden · 2012-12-10
Wortprotokoll
Mit ihrer Motion vom 19. Oktober 2012 beauftragte die Staatspolitische Kommission den Bundesrat mit der Ausarbeitung einer Gesetzesänderung betreffend die Ausstellung von Stimmrechtsbescheinigungen. Künftig sollen getrennte Fristen für die Einreichung der Unterschriften für Volksbegehren und für die Erteilung von Stimmrechtsbescheinigungen vorgesehen werden. Dabei besteht aber Einigkeit darüber, dass die verfassungsmässigen Fristen von 100 Tagen für die Referenden und 18 Monaten für die Volksinitiativen nicht verlängert werden sollen. Konkret soll aber den Gemeinden respektive Kantonen eine bestimmte Frist zur Ausstellung der Stimmrechtsbescheinigungen gesetzt werden.
Die Motion Ihrer Kommission ist eine direkte Folge des Nichtzustandekommens der Referenden gegen die Abgeltungssteuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland und zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. Bekanntlich ist es aber auch bei anderen Volksbegehren zu Klagen vonseiten der betreffenden Komitees gekommen. Auch sie beanstandeten die in ihren Augen schleppende Behandlung ihrer Gesuche für die Bescheinigung von Unterschriften. Der Bundesrat und die Bundeskanzlei nehmen entsprechende Beanstandungen sehr ernst. Die Volksrechte sind die Grundpfeiler unserer Demokratie. Weder Referendumsbegehren noch Volksinitiativen dürfen an bürokratischen Hindernissen scheitern. Die Frage der Stimmrechtsbescheinigungen war denn auch Gegenstand der diesjährigen Herbsttagung der Staatsschreiberkonferenz. Dabei wurden die Staatsschreiberinnen und Staatsschreiber auf die Problematik aufmerksam gemacht.
Es ist dem Bundesrat aber auch ein Anliegen, mit Nachdruck darauf hinzuweisen, dass der weitaus grösste Teil der Behörden die Aufgaben im genannten Bereich gewissenhaft und ausgesprochen speditiv vollzieht und eigentlich nicht trödelt. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die Bundeskanzlei den Komitees immer aufzeigt, wie wichtig es ist, dass die Stimmrechtsbescheinigungen laufend, und nicht erst am Schluss eingeholt werden. Nur so können Engpässe und ein Wettlauf gegen die Zeit vermieden werden. Schliesslich gebe ich auch zu bedenken, dass wir aktuell einen Rekordstand an Volksbegehren zu verzeichnen haben, und das hat seinen Preis. Allein in den vergangenen drei Jahren wurden rund fünfzig Volksinitiativen lanciert. Das bedeutet die Bescheinigung von rund 5 Millionen Unterschriften. Das ist eine stattliche Zahl. Zum Vergleich: Ein geübter Stimmrechtsregisterführer kann pro Tag rund 350 Bescheinigungen ausstellen.
Rund die Hälfte der Volksbegehren wurden eingereicht, 23 Volksinitiativen und 5 Referenden kamen zustande. Zurzeit sind auch über 20 Volksbegehren hängig. Dies belegt also eindrücklich, dass die Behörden durchaus bereit sind, zugunsten der Volksrechte einen Sondereffort zu leisten. Es belegt auch, dass sich das System grundsätzlich bewährt hat.
Dennoch ist der Bundesrat bereit, die Thematik entsprechend dem Willen der Kommission auf gesetzgeberischem Weg zu konkretisieren. Dabei ist der Bundesrat der Kommission dankbar, dass sie grosse Offenheit bei der Suche nach geeigneten Lösungen signalisiert. Die Frage der Fristen soll gemeinsam mit den Partnern auf Ebene der Kantone und der Gemeinden einer praxistauglichen Lösung zugeführt werden. Die rechtzeitige Zustellung und das unverzügliche Zurückgeben an die Komitees, diese Ausdrücke, die jetzt im Gesetz sind, sollen präzisiert werden. Im Vordergrund steht ein Ansatz, der die Rechte und Pflichten der Komitees einerseits und der zuständigen Behörden andererseits verbindlich voneinander abgrenzen soll. Wie der Bundesrat dem Parlament angekündigt hat, befindet sich eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte in Vorbereitung. Die Anliegen der Motion können in diesem Rahmen aufgenommen werden.
In diesem Sinne beantrage ich im Namen des Bundesrates die Annahme der Motion.