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Walter Hansjörg · Nationalrat · 2012-12-10

Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-12-10

Wortprotokoll

Sie haben es von Nationalrat Büchler gehört: Wir können jetzt selbst entscheiden, wie hoch wir die maximal zu behandelnde Anzahl Vorstösse in organisierten aktuellen Debatten zu einem Thema ansetzen wollen. Die konkrete Zahl wird so oder so vom Büro des Nationalrates festgelegt, und im Büro des Nationalrates sind alle Fraktionspräsidentinnen und -präsidenten sowie die Stimmenzähler vertreten. Also liegt es eindeutig an uns, wie wir uns für solche organisierten Debatten organisieren wollen.

Ich bin klar der Meinung, dass es zu einschränkend ist, eine Höchstzahl von nur 20 Vorstössen in unser Geschäftsreglement aufzunehmen. 50 ist eine obere Zahl. Es muss nicht unbedingt 50 sein; es hängt dann mit der zur Verfügung stehenden Zeit und mit der Planung der Session zusammen, wie viele solche Vorstösse wir dann konkret behandeln möchten. 50 sind nicht 120 oder 130 Vorstösse, wie wir sie im vergangenen Jahr zwei-, dreimal bei solchen ausserordentlichen Sessionen durchgepaukt haben.

Wir sind der Meinung, dass es sinnvoller ist, die Vorstösse auf diese Art und Weise zu behandeln, als sie einfach nach zwei Jahren stillschweigend abzuschreiben, sodass sie ausser Abschied und Traktanden fallen - Sie kennen dieses Problem. Sie schränken sich nicht ein, wenn Sie diesen Vorschlag des Büros übernehmen, und ich kann Ihnen das aufgrund der zwei vergangenen Jahre, in denen wir solche Debatten durchgeführt haben, empfehlen. Nicht 120, nicht 130, aber 50 Vorstösse finden wir als obere Zahl absolut vertretbar. In der Regel werden es aber weniger sein. [PAGE 2103]