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Humbel Ruth · Nationalrat · 2012-12-10

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-10

Wortprotokoll

Ziel dieser Vorlage ist es, mindestens eine kleine Verbesserung der Qualität und Effizienz des Parlamentsbetriebes zu erreichen. Dazu gehört auch, dass an die parlamentarischen Initiativen sowie an die Standesinitiativen etwas höhere Anforderungen gestellt werden, als das heute der Fall ist. Das würde zu einer Aufwertung dieser Instrumente führen, die mit jedem Jahr inflationärer eingesetzt werden.

Unter Initiativrecht versteht man das Recht, den Entwurf zu einem Erlass der Bundesversammlung zu unterbreiten. Eine parlamentarische Initiative stellt, wie eine Standesinitiative, höhere Anforderungen an die Parlamentarier als eine Motion. Wenn wir eine allgemeine Anregung für einen Gesetzgebungsprozess haben, einen Gesetzgebungsprozess anschieben wollen, können wir das Mittel der Motion wählen. Wir haben auch jederzeit die Gelegenheit, den Kommissionen Anträge für allgemeine Anregungen einzugeben. Wenn wir nun hier über die beiden Instrumente der parlamentarischen Initiative und der Standesinitiative sprechen, dann wäre es logisch, die Anforderungen für beide Initiativen gleich zu definieren. Das ist aber nicht zwingend; wir können sie auch für beide Gegenstände gesondert betrachten.

Die Kantone kritisieren diesen Vorschlag für strengere Anforderungen an Standesinitiativen, weil er die Ausübung des Initiativrechtes erschwere. Da bisher die meisten Standesinitiativen in Form einer allgemeinen Anregung eingereicht worden sind, dürfte für die Kantone ein zusätzlicher Aufwand entstehen. Die Beschränkung auf ausformulierte Vorentwürfe würde für die Kantone schon zu einem grösseren Aufwand führen, was aber durchaus gewünscht ist, denn genau die Kritik der Kantone zeigt, wie schnell und leichtfertig das Instrument der Standesinitiative eingesetzt wird. Heute ist es doch so, dass die meisten Standesinitiativen einer Tagesaktualität entspringen. Die Initiativen werden dann vor allem als politisches Signal an Bundesbern und als Beweis verstanden, dass man im Kanton etwas machen will. Das Verfahren der Vorberatung von Standesinitiativen ist in den Kantonen sehr unterschiedlich. Teilweise werden die von Kantonsparlamentariern angeregten Initiativen von ihrem Parlament ohne grosse Begründung und Diskussion angenommen. Das führt dann dazu, dass wir uns mit verschiedensten Initiativen zu Gigalinern, Umweltfragen, Lebensmittelversorgungssicherheit, Tiertransporten, Selbstdispensation bis hin zum Verhüllungsverbot beschäftigen müssen, mit Initiativen, die keine Chance haben, angenommen zu werden, sei es, weil auf Bundesebene bereits ein Gesetzgebungsprozess in Gange ist, sei es, weil das Anliegen unter die kantonale Hoheit fällt oder weil schlicht kein Handlungsbedarf besteht.

Letzte Woche konnte den Medien entnommen werden, dass wir demnächst aus dem Kanton Baselland mit einer Standesinitiative beglückt werden. Das Parlament hat dort gegen den Willen der Regierung eine Standesinitiative beschlossen, mit der eine Anpassung des Krankenversicherungsgesetzes verlangt wird, damit nicht nur die Versicherer, sondern auch die Kantone bei den Preisverhandlungen der Spitaltarife mitwirken können. Bei einer solch kuriosen Standesinitiative macht es den Anschein, dass es eher darum geht, den Gesundheitsdirektor abzustrafen, denn ein gesamtschweizerisch relevantes Problem zu lösen. Meist wird bei diesen kantonalen Initiativen denn auch vergessen, dass die Probleme und Sorgen des eigenen Kantons in vielen anderen Kantonen nicht bestehen und bereits eine Regelung erfahren haben. Ich denke an das Beispiel der Standesinitiative aus meinem Kanton Aargau zum Verhüllungsverbot. Verschiedene Kantone haben dazu eine gesetzliche Grundlage erlassen.

Der Beschluss des Ständerates, die Standesinitiativen und parlamentarischen Initiativen aufzuwerten, ist sinnvoll und wird sinnlose Initiativen verhindern. Von den Kantonen kann erwartet werden, dass sie vor dem Einreichen einer Standesinitiative eine gewisse Vorarbeit leisten, dass sie sich vertieft Gedanken machen über Sinn, Ziel, Inhalt und Umsetzung einer Initiative. Wenn Kantone einen Vorentwurf mit Begründung einreichen müssen, werden sie auch sorgsamer und gezielter mit dem Instrument der Standesinitiative umgehen. Wenn die Kantone diesen Aufwand scheuen, können sie über ihre National- oder Ständeräte eine Motion einreichen lassen.

Ich bitte Sie, im Interesse der Qualität und Effizienz unserer parlamentarischen Arbeit und um das Instrument der Standesinitiative und der parlamentarischen Initiative aufzuwerten und wieder zu dem zu machen, was es von der Verfassung her einmal war, der ständerätlichen Fassung zuzustimmen, das heisst, den Minderheitsantrag zu unterstützen.

Die CVP wird bei beiden Anträgen mehrheitlich der Minderheit folgen.