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Heim Bea · Nationalrat · 2012-12-10

Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-12-10

Wortprotokoll

Sie haben es schon von Ruth Humbel gehört, es geht bei diesem Artikel darum, dass der Ständerat eine maximale Frist von einem Jahr für die Vorprüfung von parlamentarischen Initiativen und Standesinitiativen ins Gesetz einführen möchte. Die Kommissionen sollen spätestens innert einem Jahr nach Zuweisung der Initiative über Folgegeben entscheiden. Der Ständerat [PAGE 2098] will damit die Frist, die bereits im Geschäftsreglement des Nationalrates steht, gesetzlich verankern.

In den Kommissionen wird manchmal eine parlamentarische Initiative intensiv diskutiert, dann aber sistiert, weil man als Parlament ein Pfand oder ein Druckmittel in der Hand haben möchte, falls der Bundesrat ein Projekt vielleicht doch nicht in die erhoffte Richtung vorantreibt. Die Frage ist: Hätte man ein besseres Druckmittel in der Hand, wenn man der Initiative in dieser Situation Folge geben und erst nachher die weitere Ausarbeitung vorläufig sistieren würde mit der Perspektive, die Initiative später abschreiben zu können, wenn ihr Anliegen durch den Bundesrat erfüllt wird?

Nun, die Kommission möchte ermöglichen, auch in der Vorprüfung gelegentlich sistieren zu können. Deshalb, mit diesem letzten Argument, lehnt sie diese Frist ab und empfiehlt dem Rat mit 13 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Frist von einem Jahr nicht ins Gesetz zu schreiben.