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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2001-09-25

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-09-25

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir vorab einige einleitende Bemerkungen: Die Genehmigung des Berichtes des Bundesrates über die Erreichung der strategischen Ziele von SBB, Post und Swisscom im Geschäftsjahr 2000 kann nun erfolgen, nachdem dieser vorliegt und die Geschäftsprüfungskommission ihn zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der Finanzkommission und der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen prüfen konnte. Die Geschäftsprüfungskommission beantragt Ihnen, dem Bericht die Genehmigung zu erteilen und dem entsprechenden einfachen Bundesbeschluss zuzustimmen.

Ab nächstem Jahr werden wir anlässlich der gemeinsamen Sitzung der verschiedenen Subkommissionen auch das direkte Gespräch mit dem Vorsteher des zuständigen Departementes über die Zielerreichung bei den einzelnen Unternehmen führen. Überdies werden wir in Zukunft auch den direkten Kontakt mit den Spitzen der drei Unternehmen pflegen. Ein erstes solches Gespräch haben wir bereits am 3. September 2001 mit der Spitze der Post geführt. Denn gerade bei der Post stehen in nächster Zeit politische Grundsatzentscheide an. Hier steht in Zusammenhang mit einer kommenden Botschaft und mit verschiedenen pendenten parlamentarischen Vorstössen ein ganzes Bündel von Fragen an wie beispielsweise: Was ist der Auftrag unserer Post? Welche Geschäftsfelder darf sie haben? Welche Rationalisierungen darf sie vornehmen? Und schlussendlich: Wie soll die Grundversorgung finanziert werden? Wir kennen in etwa das Ergebnis der entsprechenden Vernehmlassung. Der Bundesrat wird uns in diesem Zusammenhang in nächster Zeit sicher noch einen Ball zuspielen.

Im nächsten Jahr werden wir die verschiedenen Berichtsbereiche betreffend die Post, die SBB und die Swisscom wieder in die ordentliche Berichterstattung über die Geschäftsführung des Bundesrates integrieren und so in der Sommersession diskutieren.

Sowohl seitens der Unternehmer wie auch seitens der Departemente wurden die notwendigen organisatorischen Vorkehrungen getroffen, um das Verfahren zu straffen. Dabei sind wir in der GPK nicht der Meinung, dass dieser Berichtsbereich im Rahmen der Geschäftsführung untergehen wird, erbringen doch alle drei Unternehmen nicht irgendwelche Dienstleistungen, sondern solche, die für die Grundversorgung unseres Landes von grosser Bedeutung sind. Durch die verschiedenen Reformen haben die Swisscom, die SBB und die Post eine grosse Autonomie erhalten. Damals wurden vom Parlament und vom Bundesrat für die Reformen klare Ziele gesetzt.

Im Zentrum der Wahrnehmung unserer Oberaufsicht steht immer die Frage, ob und wie der Bundesrat die Eignerrolle wahrnimmt. Die verschiedenen Instrumente des Bundesrates sollen einen eigentlichen Steuerungsprozess ermöglichen, wo Ziele gesetzt werden, wo die Zielerreichung überprüft wird und wo auch Korrekturmassnahmen ergriffen werden. Auch der Verfahrensablauf ist in etwa klar skizziert, so mit der Formulierung des Leistungsauftrages durch das Parlament, wie dies beispielsweise mit dem Postgesetz im Jahre 1997 geschehen ist, mit der Formulierung der strategischen Ziele durch den Bundesrat für vier Jahre, mit der Berichterstattung der Verwaltungsräte an den Bundesrat, mit der Prüfung der Berichte, Rechnungen usw. durch die zuständigen Departemente und schlussendlich mit der entsprechenden Genehmigung durch den Bundesrat.

Der Bericht des Bundesrates gibt Auskunft über die Erreichung der strategischen Ziele. Im Zusammenhang mit diesem Bericht haben wir natürlich eine Vielzahl von aktuellen Fragen diskutiert, auf die ich nachfolgend nicht mehr eingehen werde. Jedoch möchte ich sie an dieser Stelle stichwortartig aufzählen.

Zur Sprache kamen unter anderem: die Mitarbeiter- und Kundenzufriedenheit bei allen drei Unternehmen, die Holdingstruktur der Swisscom, die so genannten Frühpensionierungen, die Monopolgrenze bei der Post, die Art und Weise der Kommunikation der Verwaltungsratsspitzen, die Poststellenschliessungen, das Projekt Postbank, der ganze Informatik- und Internetbereich bei der Post, der Lokführermangel bei den SBB, das England-Engagement der SBB, die Verlagerungspolitik usw.

Ich möchte auch nicht alle Einzelheiten des Berichtes wiederholen. Uns als Oberaufsichtsbehörde hat hauptsächlich zu interessieren, ob und wie der Bundesrat die Steuerung der drei Unternehmen vornimmt, wie der Verfahrensablauf für das Reporting der drei Unternehmen und die Prüfung durch die zuständigen Departemente organisiert ist, aber auch tatsächlich abgewickelt wird, und ob der Bundesrat bei den strategischen Zielen allenfalls Korrekturen vornimmt, wenn sich das Umfeld geändert hat. Uns hat zu interessieren, ob und wie der Bundesrat im Hinblick auf die strategischen Zielsetzungen der nächsten vier Jahre eine saubere Evaluation vornimmt und damit auch überprüft, ob sich die Unternehmen in Richtung der Ziele bewegen, die bei der Formulierung des Leistungsauftrages, zum Beispiel bei der Teilrevision des Postgesetzes, festgelegt wurden.

Zu einzelnen dieser Bereiche möchte ich mich im Folgenden äussern. [PAGE 549]

Zum ersten Bereich: Der Bundesrat legt für jeweils vier Jahre die strategischen Ziele für die drei Unternehmen fest. Damit soll auch eine gewisse Konsistenz der Ziele garantiert werden. Da sich das Umfeld eines Unternehmens in einem ständigen Wandel befindet, können die Ziele bei Bedarf angepasst werden. Ob eine solche Anpassung in der Praxis allenfalls auch geprüft wird, möchte ich an einem Beispiel bei der Swisscom ansprechen. Der beabsichtigte Verkauf von UKW- und Richtstrahlsendeanlagen durch die Swisscom hat vor rund einem Jahr die Gemüter erhitzt. In diesem Zusammenhang haben wir eine Motion für eine Änderung des Fernmeldegesetzes und des Radio- und Fernsehgesetzes überwiesen. In diesem Zusammenhang stellt sich doch die Frage, wie die öffentlichen Interessen - ich denke zum Beispiel an die sicherheitspolitischen Bedürfnisse - in der Zwischenzeit, bis zur beabsichtigten Gesetzesänderung, gewährleistet werden. Wäre es hier nicht angebracht gewesen, die strategischen Ziele für diese Zwischenzeit anzupassen, oder anders gefragt: Wie sonst wird in der Zwischenzeit diesen öffentlichen Interessen in einer bestimmten, verbindlichen Art Rechnung getragen?

Zum zweiten Bereich: Für Post und Swisscom läuft die erste vierjährige Periode Ende 2001 aus. Für diese beiden Unternehmen sind die strategischen Ziele für die nächsten vier Jahre neu zu formulieren. Deshalb sind heute mit Blick in die Zukunft die Antworten auf die folgenden Fragen von Interesse: In welchem Stadium steht das Departement bei der Vorbereitung der strategischen Ziele für die beiden Unternehmen für die nächsten vier Jahre? In welchen Bereichen bedarf es aus der Sicht des Bundesrates einer Anpassung dieser strategischen Ziele? In welchen Bereichen bedarf es aus der Sicht der Unternehmen einer Anpassung dieser Ziele? Gibt es allenfalls wesentliche Differenzen zwischen dem Bundesrat und den einzelnen Unternehmen?

Im Zusammenhang mit den strategischen Zielen des Bundesrates interessiert auch das weitere Vorgehen bezüglich der Kaderlöhne. Die gegenwärtigen strategischen Ziele legen für die Unternehmen eine Art Mindeststandard für die Mitarbeiterlöhne fest. Für die Kaderlöhne beabsichtigt der Bundesrat, Eckwerte in den nächsten Zielvorgaben festzulegen. Diese Eckwerte sollen dabei generell-abstrakt umschrieben werden. Hier lauten die Fragen: Nach welchen Kriterien richten sich nun diese generell-abstrakten Umschreibungen? Ich nehme nicht an, dass es ein bestimmtes Verhältnis zu den Mindestlöhnen oder ein Prozentsatz im Vergleich zum Bundesratslohn ist.

Ich komme zu einem weiteren Punkt. Das Parlament hat beispielsweise mit dem Postgesetz 1997 für die Post den Leistungsauftrag formuliert. Dieser Leistungsauftrag umschreibt die Dienstleistungen, die zu erbringen sind. Mit welcher Infrastruktur dieser landesweite und flächendeckende Versorgungsauftrag erbracht wird, lässt das Gesetz offen. Der Service public ist somit beispielsweise nicht über die Zahl der Poststellen definiert.

Die heutige politische Diskussion ist uns allen bestens bekannt. Gerade wenn neue strategische Ziel formuliert werden müssen, stellen sich doch grundsätzliche Fragen: Bewegen sich die Unternehmen in Richtung der Ziele, wie sie dem Leistungsauftrag zugrunde liegen? Findet hier eine systematische, detaillierte Evaluation über einen längeren Zeitabschnitt statt? Welches sind allenfalls unerwünschte Nebenwirkungen der eingeleiteten Reformen? Es gibt allenfalls Zielkonflikte, zum Beispiel in Bezug auf eine dezentrale Besiedelung unseres Landes. Welche Korrekturen sind allenfalls bei den Leistungsaufträgen notwendig?

Dies sind alles aktuelle Fragen, und diese werden durch diverse parlamentarische Vorstösse immer wieder aufgegriffen. Diese Vorstösse werden mindestens zum Teil auch ein wenig durch Aussagen des Bundesrates provoziert, gibt er doch auf parlamentarische Detailkritik hin immer wieder die stereotype Antwort, dieser oder jener Punkt betreffe die unternehmerische Freiheit, und das Parlament habe es ja einmal so gewollt.

Im Zusammenhang mit den drei Unternehmungen sind die Liberalisierung und die Privatisierung permanente Stichworte und zum Teil auch Reizworte. Heute müssen wir feststellen, dass die anfängliche Euphorie einer Ernüchterung und Skepsis gewichen ist.

Denken wir doch an die bittere Erfahrung mit der einstigen Musterschülerin Swissair. Die Abstimmungsergebnisse in der Waadt, in Nidwalden und in Bellinzona vom vergangenen Wochenende zeigen in eine ähnliche Richtung. Von der bevorstehenden Volksabstimmung zur Liberalisierung des Strommarktes spreche ich nicht einmal. Das Pendel scheint etwas zurückzuschlagen.

Wie beurteilt der Bundesrat diesen Stimmungsumschwung? Hat dieser Stimmungsumschwung Auswirkungen auf die künftige Strategie des Bundesrates bezüglich der drei Unternehmen? Wenn ja, inwiefern? Wird etwa der Zeitplan hinterfragt? Wie sieht die Strategie des Bundes diesbezüglich betreffend die Beteiligung des Bundes an der Swisscom aus, bezüglich des Festnetzes, bezüglich des Mobilgeschäftes usw.? Teilt der Bundesrat insbesondere die Meinung, dass in diesem Punkt ein grosser Informationsbedarf besteht? Herr Bundesrat, ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie auf diese grundsätzlichen Fragen auch eingehen.

Kollege Béguelin wird sich noch im Speziellen zu Fragen bei der Post und den SBB äussern. Abschliessend danke ich meinen Kolleginnen und Kollegen aus der GPK und den verschiedenen Subkommissionen. Ausdrücklich möchte ich auch dem Generalsekretär des UVEK danken; Herr Werder erteilte uns kompetent und umfassend Auskunft.