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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-12-10

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-12-10

Wortprotokoll

Ich gehe davon aus, dass Sie folgende Konstellation ansprechen, Frau Nationalrätin Leutenegger Oberholzer: Ein Paar hat vor dem 1. Januar 2013 geheiratet, und dabei hat einer der beiden Ehegatten seinen Namen verändert. Nach dem 1. Januar 2013 möchte dieser Ehegatte wieder seinen Ledignamen tragen. Dafür kann er auf dem Zivilstandsamt eine Erklärung abgeben und bezahlt eine Gebühr von 75 Franken. Auf Wunsch stellt das Amt ein entsprechendes Zivilstandsdokument aus, das 30 Franken kostet. Die Frage nach den Kosten der erforderlichen neuen Personaldokumente kann ich Ihnen nicht abschliessend beantworten. Eine Identitätskarte kostet beispielsweise 65 Franken; ein Pass kostet 140 Franken. Bestellt man eine Identitätskarte zusammen mit einem Pass, bezahlt man total 148 Franken. Das bedeutet, die Kosten fallen je nach Bedürfnis auch unterschiedlich hoch aus.

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