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Hess Hans · Ständerat · 2012-11-29

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2012-11-29

Wortprotokoll

Ich glaube, wir sind uns in diesem Saal grossmehrheitlich einig, dass der Verkehr einen sehr wichtigen Beitrag zur Landesversorgung leistet. Er ist unsere eigentliche Lebensader; auf ihr gelangen Pendlerinnen und Pendler zu ihren Wohn- und Arbeitsplätzen, Güter zu ihren Verarbeitungs- oder Verkaufsstätten und Touristinnen und Touristen zu ihren Reisezielen. Der Verkehr trägt massgeblich zum Wohlstand unseres Landes bei.

Mit der Sicherstellung eines leistungsfähigen Verkehrsnetzes bewahren wir Standortvorteile für unsere Bevölkerung und unsere Wirtschaft. Strassenseitig haben wir mit dem Infrastrukturfonds im Jahr 2006 die Voraussetzungen für leistungsfähige Infrastrukturen geschaffen, indem wir einen Gesamtkredit von rund 20 Milliarden Franken zur Verfügung stellen. Unser Verkehrsnetz braucht beides: Leistungsfähigkeit auf der Strasse und auf der Schiene. Beide Verkehrsträger haben ihre Vor- und Nachteile; das wissen wir. Mit beiden Verkehrsträgern wird die Grundversorgung gewährleistet, die für den Wohlstand unseres Landes ausschlaggebend ist. Beide Verkehrsträger haben ihre Berechtigung, sie dürfen deshalb nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Es ist deshalb folgerichtig, dass der Volksinitiative des VCS (Verkehrsclub der Schweiz) ein direkter Gegenvorschlag gegenübergestellt wird. Die VCS-Initiative geht eindeutig zu [PAGE 983] weit. Eine derartige Umlagerung der Mineralölsteuer ist untauglich und für uns unannehmbar. Der Gegenvorschlag des Bundesrates geht ganz eindeutig in die richtige Richtung. Es braucht einen kohärenten Ansatz, auch für die Schweizer Bahninfrastruktur, in dem die Finanzierung ein zentrales Element darstellt. Einmalige und laufende Kosten müssen gedeckt sein. Der Grundsatz der Nutzerfinanzierung muss noch viel stärker verfolgt werden. Ebenso braucht es eine langfristige und nachhaltige Finanzierung des Bahnnetzes, das heisst, es sind angemessene und ausreichende Investitionen zu tätigen, welche nicht zuletzt auch für die Erschliessung der Randregionen und Feriendestinationen von grosser Bedeutung sind.

Ich bin überzeugt, dass die langfristige Finanzierung der Bahninfrastruktur auf eine neue und gesunde Basis gestellt werden muss. Der zeitlich unbefristete Bahninfrastrukturfonds ist eine zukunftsfähige Lösung für den weiteren Ausbau und den Unterhalt des Schweizer Bahnnetzes; es ist ein Fonds, der die Gesamtkosten der Bahninfrastruktur berücksichtigt und sich nicht verschuldet. Genau diese Verschuldung des auslaufenden FinöV-Fonds ist leider noch eine erhebliche Altlast, die der neue Bahninfrastrukturfonds nicht zu verantworten, aber dennoch zu übernehmen hat.

Die früheren finanziellen Engpässe sind verantwortlich dafür, dass die vorgesehenen Ausbauschritte 2025 und 2030 des Bundesrates nicht alle Regionen der Schweiz berücksichtigen. Nach intensiven Diskussionen - der Präsident unserer Kommission hat das bereits gesagt - haben wir uns in der Kommission deshalb ohne Gegenstimmen entschieden, unserem Rat eine grössere erste Ausbauetappe inklusive zweckgebundener Projektierungskredite für die zweite Etappe vorzuschlagen. Dieser Vorschlag der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen bedingt eine befristete Verlängerung der Erhöhung der Mehrwertsteuer von einem Promille, und zwar bis ins Jahr 2030. Ich glaube, es gibt niemanden in diesem Saal, der da gerne zustimmt. Aber es scheint einfach so zu sein, dass es nicht anders geht. Ich glaube, in diesem Falle ist die Verlängerung gerechtfertigt.

Ohne diese Lösung ist es leider unmöglich, die dringlichsten Schlüsselprojekte in allen Landesteilen - von Genf über Basel, die Zentralschweiz bis nach Rorschach und Chur - rechtzeitig zu realisieren; ohne diese Erweiterung können wir die angesprochene Leistungsfähigkeit und Versorgungssicherheit nicht garantieren. Wir würden schweizweit Standortvorteile einbüssen. Schliesslich würden wir ohne das zusätzliche Engagement des Bundes leider kaum eine Vorlage haben, welche in einer Volksabstimmung mehrheitsfähig wäre.

Bitte beachten Sie, dass sich die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen trotz des grösseren Ausbauvolumens auf das absolute Minimum schweizweiter Angebotsverbesserungen für die ersten fünfzehn Jahre einigen musste. Die Wunschliste ist bekanntlich lang. Vielerorts haben wir gravierende Schienenengpässe, welche längst hätten behoben werden müssen. Das haben auch die Kantone verstanden und sich in einem grossen Kraftakt auf wenige, zentrale Schlüsselprojekte verständigt. Die Kantone leisten mit der Übernahme der Finanzierung der Publikumsanlagen ihren zusätzlichen Beitrag.

Zusammen mit Kosten-Nutzen-Überlegungen und der Einnahme einer Gesamtperspektive für das Schweizer Bahnnetz hat die Kommission das vorgesehene Programm des Bundesrates nochmals sinnvoll austariert ergänzt. In diesem Sinn bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten sowie den Anträgen unserer Kommission zu folgen.