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Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · 2012-11-29

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-11-29

Wortprotokoll

Schon wieder befassen wir uns in diesem Saal mit einer Gesamtplanung der Angebote des öffentlichen Verkehrs und deren Finanzierung. Auslöser war die VCS-Volksinitiative, der ein Gegenvorschlag gegenübergestellt werden soll. Das heisst aber, dass nach wenigen Jahren der mühsam errungene Kompromiss bei der Vorlage zur zukünftigen Entwicklung der Bahninfrastruktur schon wieder Makulatur ist und das Ringen um die landesweite Versorgung mit guten Verbindungen in eine neue Phase geht.

Das ursprünglich präsentierte Paket des Bundesrates zum strategischen Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur als Gegenvorschlag zur Volksinitiative war aber für viele Regionen völlig unbefriedigend. Projekte, die in Volksabstimmungen mit grossem Mehr gutgeheissen worden waren, Streckenbauten, deren Dringlichkeit von Nutzern und Bereitstellern mit guten Argumenten über Jahre verteidigt worden waren, sind aus dem Programm geworfen worden. Ich bin sehr froh, dass sich die Kommission unter der geduldigen, kompetenten Führung ihres Präsidenten aufgemacht hat, ein Paket mit dem vorliegenden, guteidgenössischen Kompromiss zu schnüren, der für meinen Kanton entscheidende Verbesserungen enthält. Klar war von Anfang an, dass es gesamthaft ein grösseres Ausbaupaket braucht. Aber das geht nur mit einer entsprechenden Finanzierung. Diese schlagen wir Ihnen vor.

Es wird nicht allen leichtfallen, dazu Mehrwertsteuerpromille einzusetzen. Ich habe auch schon das Argument gelesen, dass man versprochen habe, nach Ablauf der Zusatzfinanzierung für die IV diese Steueraufschläge wieder aufzuheben, und dass man jetzt die Bevölkerung auf unehrliche Art und Weise betrüge. Dem ist nicht so: Die bewilligten Mehrwertsteuerpromille für die IV laufen in jedem Fall aus. Das Stimmvolk kann völlig transparent und separat über den Einsatz von einem Promille für die Verkehrsprojekte befinden. Eines muss einfach gesagt sein: Ohne zusätzliche Mittel sind die geforderten, die geplanten Ausbauschritte nicht möglich.

Es geht aber hier um Investitionen, die nötig sind. Wir haben viele Möglichkeiten der Mittelbeschaffung geprüft. Wir haben dafür Zusatzberichte verlangt, sorgfältig die einzelnen Finanzierungsmodelle angeschaut. Es ging immer darum, wie wir als Land die zusätzlichen 3 Milliarden Franken auftreiben könnten. Wissen Sie, was dabei für mich frustrierend war? Am zweiten Sitzungstag der KVF nach dieser Finanzierungsdiskussion hatten wir die Leitung der Swisscom bestellt, um uns erklären zu lassen, wie sie in einem Jahr mit dem Italien-Geschäft 6 Milliarden Franken, also das Doppelte von dem, was wir mühsam suchten, verloren habe. [PAGE 987]

Für den Kanton Aargau ist das jetzt geschnürte, ergänzte Paket sehr wichtig. Wenn man die Fahrzeiten auf der Ost-West-Achse durch unser Land verkürzen will, wenn man den Güterverkehr von der Strasse auf die Schiene bringen will, dann reichen die heutigen Kapazitäten zwischen Olten und Zürich bei Weitem nicht aus. So haben wir, um Zeit einzusparen, immer weniger Schnellzugshalte in unserem Kanton. Es droht uns, dass wir aus den Aargauer Städten die Anschlüsse an die grossen Zentren verlieren und unser Regionalverkehr buchstäblich unter die Räder kommt. Nebenbei bemerkt: Wo andere Gegenden einen Viertelstundentakt im S-Bahn-Verkehr haben, müssen wir uns immer noch mit einem Ganzstundentakt abfinden, und das auch auf bestens frequentierten Bahnhöfen in Gegenden mit einem Einzugsfeld von mehreren Zehntausend Bewohnern.

So ist es für meinen Kanton unerlässlich, dass die grössten Engpässe im Schienennetz zwischen Rupperswil und Mägenwil zunächst mit Überbrückungsmassnahmen zur Leistungssteigerung reduziert werden und dann ein verbindliches Projekt für den Kapazitätsausbau der Strecke Aarau-Zürich bis 2018 der Bundesversammlung vorgelegt und bis 2030 realisiert wird. Es war für uns schwerverständlich, dass das, was in der ZEB-Vorlage noch als dringlich beurteilt wurde - was also heute geltendes Gesetz ist; auch die SBB haben immer wieder betont, dass diesem Engpass vorrangig zu begegnen sei -, trotz vielen Versprechen in der Botschaft des Bundesrates fehlte.

Die prognostizierte starke Bevölkerungsentwicklung im Kanton Aargau und der heute schon bestehende Platzmangel in den Zügen fordern Bund, Kantone und die SBB heraus, die Kapazitäten auszubauen und ein noch dichteres Bahnangebot zur Verfügung zu stellen. Mit dieser Vorlage geht es nun darum, ob wir die Infrastruktur in den bevölkerungsreichsten Landesgegenden entsprechend stärken können, und das tun wir.

Wir haben dabei auch als Kantonsvertreterinnen und Kantonsvertreter die Kantone selber in die Pflicht genommen, in der Überzeugung, dass auch sie für ein ausreichendes, umfangreiches Angebot kämpfen und ihren finanziellen Beitrag leisten müssen. Ich weiss wohl, dass die Verkehrsdirektoren in dieser Vorlage mehr eine eigene, gleichberechtigte Planungskompetenz als Besteller des Regionalverkehrs wollten. Aber die Beratung dieser Vorlage hat gezeigt, dass sich die regionalen Verkehrskonferenzen dafür besser untereinander absprechen müssten, dass sie geeinter auftreten und sich nicht untereinander und über ihre Projekte fast zerstreiten sollten. Denn gemeinsam sind sie stärker, um ihre Anliegen zu vertreten. Natürlich ist jedem sein Hemd am nächsten. Das ist auch für Ständerätinnen und Ständeräte so. Umso erfreulicher ist es, dass es gelungen ist, ein gutes Paket zu schnüren, das die einzelnen Landesteile nicht gegeneinander stellt, sondern versucht, die Bahninfrastruktur gemeinsam mittels eines gut ausgebauten und finanzierten Schienennetzes für die nächste Generation fit zu machen.

Deshalb bitte ich Sie, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen und auf den Gegenvorschlag, eine für uns wichtige Vorlage, einzutreten sowie der Kommission zu folgen.