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Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-11-29

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-11-29

Wortprotokoll

Jetzt kommen wir wieder zum Fleisch am Knochen. Wenn Sie den Antrag Schmid Martin gutheissen, dann fehlen natürlich 200 Millionen Franken. Dann können Sie die Mehrwertsteuer gleich um 0,2 Prozentpunkt erhöhen.

Herr Schmid, Sie machen einen Denkfehler. Man hat schon die 2 Prozent aus der direkten Bundessteuer, aber diese erhöht sich natürlich, wenn man weniger Abzüge machen kann bei den Berufskosten. Somit sind die 2 Prozent als Grundlage nicht dasselbe, wie wenn Sie die 2 Prozent von einem Substrat messen, das tiefer ist. Wenn Sie hier diesen Artikel 26 unverändert lassen, dann geht Ihr Konzept mit dem Ausbau von 6,4 Milliarden Franken nicht auf. Dann können Sie eigentlich gleich wieder in die Kommission zurück, oder konsequenterweise müssten Sie um 0,2 Prozentpunkt bei der Mehrwertsteuer erhöhen. Das muss ich Ihnen einfach in aller Deutlichkeit sagen.

Deshalb bin ich froh, dass ich die bundesrätliche Meinung noch nicht aufgegeben habe, denn das alles muss am Schluss aufgehen, das ganze Finanzkonzept muss getragen sein, sonst können Sie nicht ausbauen, was Sie möchten; auch im Kanton Nidwalden nicht, auch im Kanton Uri nicht, nirgends. Das betrifft dann alle Ausbauprojekte. Den ersten und den zweiten Ausbauschritt können Sie nur noch reduziert vollziehen.

Nochmals: Wir haben heute bei der direkten Bundessteuer das Prinzip des unbeschränkten Abzugs von Berufskosten. Das muss man schon auch hinterfragen. Der Bundesrat hat klar gesagt, das habe ja in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass die Pendlerwege länger wurden, denn wenn man alles abziehen kann, dann hat man auch keinen Anreiz zu zügeln. Vor zwanzig, dreissig Jahren haben unsere Väter und Mütter, wenn sie eine neue Stelle weiter weg gefunden haben, zum grossen Teil auch den Wohnort gewechselt. Heute tun das nur noch wenige, denn man ist einerseits verwurzelt, aber es ist anderseits auch vom Zeitbedarf her für viele unproblematisch, Wege von einer oder anderthalb Stunden in Kauf zu nehmen. Weil man diese Fahrkosten steuerlich absetzen kann, werden sie sogar eher begünstigt. Dieser Anreiz ist schon aus Umweltgründen und wegen der Belastung des Netzes, die wiederum entsprechende Kapazitätsausbauten nach sich zieht, nicht ideal. Es hat in der Vernehmlassung übrigens eine deutliche Zustimmung gegeben.

Jetzt kann man über die Höhe streiten, darüber, wo die Grenze sein soll, ob es 2000, 3000 oder 4000 Franken sein sollen. In der Vernehmlassung sind wir hier ja nochmals einen Schritt weitergekommen. Wir sind auf diese 3000 Franken gekommen, genau deshalb, weil wir eben gesagt haben, Herr Ständerat Schmid, dass heute nur 22 Prozent der Personen mehr als diesen Betrag abziehen. Ich wage jetzt auch zu behaupten, Herr Schmid, dass der Median des steuerbaren Bruttoeinkommens in Ihrem Kanton bei der Bundessteuer heute wahrscheinlich unter 80 000 Franken liegt. Die Bündner sind also sowieso noch viel weniger betroffen als die anderen Schweizer im Schnitt, diese 22 Prozent. Ich gebe Ihnen Recht, diejenigen, die auf das Auto angewiesen sind, sind stärker betroffen als diejenigen, die in Gebieten mit guten Verbindungen des öffentlichen Verkehrs leben. Aber deshalb investieren wir ja auch weiterhin in den Regionalverkehr. Wir werden das Ausbauprogramm, das auch Herr Ständerat Engler erwähnt hat, ja auch behandeln. Wir erhöhen also auch für den peripheren Bereich das Angebot des öffentlichen Verkehrs, die Möglichkeiten, den Bus oder die Bahn zu benutzen.

Nochmals: Auf Ebene der Kantone - also auch der Bergkantone -, wo es für den Steuerpflichtigen wirklich einschenkt, kann man weiterhin alles abziehen. Was auf kantonaler Ebene abzugsfähig ist, ist viel massgeblicher als das, was bei der Bundessteuer abzugsfähig ist - und hier sind die Kantone und Gemeinden völlig frei.

Weiteres Argument: Wir haben jetzt eine Aufhebung der Ungleichbehandlung von öffentlichem Verkehr und Strasse. Egal, was für ein Verkehrsmittel Sie nehmen, Sie können einfach maximal diese 3000 Franken abziehen. Das ist an sich vom System her auch richtig. Zu allen Fragen betreffend die Steuerkorrektheit muss ich sagen, dass hier wirklich der falsche Ort dafür ist. Ich gebe einfach zu bedenken, dass die Kinderbetreuungskosten auch pauschaliert abzugsfähig sind - und sie sind, wenn man als Mutter oder Vater berufstätig ist, in vielen Haushalten wohl ebenso hoch wie die Kosten, die sich durch den Arbeitsweg ergeben. Bei den Kinderbetreuungskosten ist das Parlament relativ schnell damit einverstanden, dass nur ein Bruchteil dieser Kosten berufsbedingt abzugsfähig ist.

Insofern glaube ich nicht, dass das ein Durchbruch im System ist. Herr Ständerat Stadler hat es gesagt, Herr Niederberger: Man hat selbstverständlich untersucht, ob es ein besseres System wäre, wenn man einen Selbstbehalt für alle machen würde. Dann müssten aber 56 Prozent der Steuerpflichtigen inskünftig mehr bezahlen. Das ist aber Ihre Lösung. Wir haben das studiert, die Kommission hat das diskutiert; wir haben gefunden, dass wir von möglichst wenig Steuerpflichtigen mehr Geld möchten. Wir haben jetzt die Variante gewählt, die am verträglichsten ist und die die höheren Einkommen wesentlich mehr als die normalen trifft. Im [PAGE 1003] Schnitt beträgt das steuerbare Einkommen umgerechnet 6400 Franken im Monat. Wenn wir sagen, dass es bei diesen 80 000 Franken steuerbarem Einkommen pro Jahr eine höhere Belastung von 59 Franken pro Jahr gibt, ist das für die grosse Mehrheit dieser 22 Prozent meines Erachtens doch erträglich. Das andere sind die höheren Einkommen. Auch da halte ich es für zumutbar, dass man diese Mehrbelastung als Beitrag für gute, noch schneller ausgebaute Infrastrukturen in Kauf nimmt.