Gutzwiller Felix · Ständerat · 2012-12-03
Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2012-12-03
Wortprotokoll
Hier handelt es sich um ein wichtiges Thema, nämlich um den sogenannten Innovationspark und die Grundaufstellung, die dieser haben soll. Sie sehen auf der Fahne sehr schön die Entwicklung in den letzten Diskussionen. Der Nationalrat hatte ursprünglich eine Formulierung, die ganz stark auf die regionale Verteilung Gewicht legte. Der Ständerat seinerseits hatte in der ersten Runde eine Formulierung, die ebenfalls mehrere Standorte betonte, die gleichzeitig aber aussagte, diese Standorte sollten untereinander vernetzt sein und mit den Hochschulen zusammenarbeiten. Er hat also sozusagen klar den Versuch gemacht zu sagen, es gebe mehrere Standorte, aber ein schweizerisches Konzept, wie es auch eine schweizerische Innovationspolitik gibt.
In der Diskussion, die wir hatten, sind wir dem Nationalrat deutlich nähergekommen, aber es bleibt doch eine Differenz. Sie sehen die Mehrheit und die Minderheit. Beide, Mehrheit und Minderheit, übernehmen Formulierungen vom Nationalrat, so das Prinzip, dass zur Wahrung des Gleichgewichts zwischen den Regionen mehrere Standorte anzustreben seien. Das übernehmen also beide Varianten. Sie übernehmen ebenfalls die frühere ständerätliche Akzentsetzung auf ihre Vernetzung untereinander und die Zusammenarbeit mit den Hochschulen, auch das ist bei Mehrheit und Minderheit gleich formuliert.
Es gibt einen Unterschied: Die Mehrheitsvariante enthält nicht die Formulierung, dass "von Anfang an" diese regionale Aufteilung stattfinden soll, während die Minderheitsvariante diese beinhaltet und sagt: "... von Anfang an auf mehrere regionale Standorte ..." Die Mehrheit ist der Meinung, dass dies durchaus angestrebt werden kann und soll, ja, dass es sogar wünschbar wäre, dass verschiedene Regionen, Städte und Kantone im Land Terrains vorschlagen und sich bereithalten, am Aufbau dieses Innovationsparks mitzuwirken. Das wäre das Ideale. Umgekehrt könnte aber das Hineinschreiben dieses Begriffes "von Anfang an" ins Gesetz eben doch zu Problemen bei der Realisierung führen, beispielsweise, wenn Sie an einem beabsichtigten Standort raumplanerische Themen hätten, wenn Sie eine Volksabstimmung hätten, die eine Realisierung verzögern könnte. Dann würde das ja bedeuten, dass das gesamte Projekt unter Umständen auf der Zeitachse nach hinten verschoben würde - wenn man das im Gesetz zum Nennwert nehmen würde, und das würde man natürlich tun.
Deshalb war die Kommission mit 8 zu 5 Stimmen der Meinung, dass es falsch wäre - auch wenn wir ein nationales Konzept klar anstreben, ein nationales Dach, verteilt auf mehrere Standorte -, den Begriff "von Anfang an" ins Gesetz zu schreiben. Denn das könnte unter Umständen eine Barriere für die zügige Realisierung des gesamten Projektes sein.
Ich bitte Sie also, der Mehrheit zu folgen und den Begriff "von Anfang an" nicht ins Gesetz zu schreiben. Ansonsten sind die beiden Anträge gleich.