Eder Joachim · Ständerat · 2012-12-03
Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2012-12-03
Wortprotokoll
Sie haben es gesagt, hier ist die Abstimmungsempfehlung des Bundesrates anders. Deswegen lege ich mich jetzt noch ein bisschen ins Zeug, um die Annahme des Postulates beliebt zu machen.
Der Bundesrat bestätigt die dargelegten Abgrenzungsschwierigkeiten im Vollzug hinsichtlich Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und Medizinprodukten. Er verweist auf den sogenannten Abgrenzungsbericht aus dem Jahr 2008 und die Bildung einer Arbeitsgruppe, in der das BAG, Swissmedic, die Kantonsapotheker und die Kantonschemiker vertreten sind. Trotz der getroffenen Massnahmen bleibt die Problematik weitgehend ungelöst. Sie nimmt auch weiterhin zu. Ich bringe Ihnen zwei Beispiele.
1. Es hat identische Produkte auf dem Markt, die in unterschiedliche Kategorien eingeteilt sind. Es gibt zum Beispiel ein rezeptpflichtiges Arzneimittel der Kategorie B, das bei einem grossen Detailhändler trotz identischer Zusammensetzung als Medizinprodukt verkauft wird. Bei diesem Beispiel geht es um Movicol, das ist ein Arzneimittel der Kategorie B, versus Migros Actilife Darm Aktiv, das ist ein Nahrungsergänzungsmittel.
2. Auch der Grau- und der Schwarzmarkt nehmen zu. Viele Nahrungsergänzungsmittel und Medizinprodukte gelangen auf den Markt, die bewusst als Arzneimittel aufgemacht sind und oftmals Anpreisungen enthalten, die Arzneimittel nicht verwenden dürften. Für Arzneimittel gelten strenge Regeln, die effektiv auch vollzogen werden. Mehrere kantonale Behörden tolerieren de facto viele halblegale und illegale Praktiken. Sie kommunizieren den Heilmittelverbänden und Herstellern, dass sie aufgrund der hohen Zahl von Produkten keine umfassenden Kontrollen machen können. Einzelne Kantone verzichten sogar ganz auf Stichproben oder Testkäufe.
Dies führt mich, Herr Bundesrat, zu folgendem Fazit: Die in die Wege geleiteten Massnahmen, also die Publikation eines Berichtes und die Bildung einer Arbeitsgruppe, begrüsse ich ausdrücklich. Allerdings reicht dies nicht. Kantonsapotheker und Kantonschemiker haben gegenüber den betroffenen Verbänden mehrfach bestätigt, dass die Zuständigkeiten teilweise unklar sind und die Vollzugshilfen fehlen oder ungenügend sind. Ohne klare Vollzugshilfen können die kantonalen Behörden die Gesetze eben kaum vollziehen. Auch kommen neue Probleme hinzu wie Importe von Waren in geringerer Qualität in gewissen Apotheken oder Hausspezialitäten, die über Webshops oder in Apotheken- oder Drogerieketten vertrieben werden. Im Falle von Hausspezialitäten wäre einzig die Abgabe an die eigene Kundschaft erlaubt. Die aktuellen Vollzugsregeln sind also weder umfassend, noch werden sie einheitlich gehandhabt. Aufgrund der rasant zunehmenden Zahl der Produkte im Markt besteht sogar die Gefahr, dass die Kantonsbehörden de facto kapitulieren müssen, wenn keine griffigeren Vollzugsregeln festgelegt werden.
Aus Sicht der Gesundheitspolitik, aber auch zum Schutze der Käuferinnen und Käufer ist es angezeigt, für qualitativ hochstehende und sichere Produkte zu sorgen und den Status der von Swissmedic zugelassenen Arzneimittel zu stärken bzw. für eine faire Gleichbehandlung aller Kategorien zu sorgen. Die vom Bundesrat erwähnte "möglichst einheitliche Handhabung und Vollzugspraxis", die "im Grundsatz sichergestellt" sei, reicht mir natürlich nicht. Der im Postulat geforderte Bericht soll dazu beitragen, dass ein einheitlicher Vollzug aller Kantone und faire Spielregeln für sämtliche Kategorien möglich werden.
Ich bitte Sie aus diesen Gründen, das Postulat anzunehmen.