Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2012-12-03
Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-12-03
Wortprotokoll
Die Motion, welche vom Bundesrat zur Annahme empfohlen wird, halte ich nach wie vor für unterstützungswürdig, denn der Urheberin der Motion, der SGK-NR, ging es darum, in diesem sehr kostenintensiven Gebiet auf eine Konzentration des Angebotes hinzuwirken und auch den Prozess einer solchen Konzentration zu unterstützen, um ein Überangebot mit in der Folge falschen Anreizen und auch entsprechenden volkswirtschaftlichen Konsequenzen zu verhindern. Diese Beweggründe kann ich gut nachvollziehen; ich kann das gut verstehen, und ich meine, die Motion hätte auch aufgrund einer ähnlichen Begründung, wie wir sie jetzt gehört haben, sehr wohl angenommen werden können. Es gab auch kaum Voten, welche den Grundgedanken der Motion infrage gestellt hätten.
Deshalb habe ich in der Kommission auch für die Motion gestimmt, der hier im Rat, so scheint es, das Ende droht. Ich bin aber dankbar für die Diskussion, welche mit der Motion ausgelöst wurde. Ich bin auch dankbar für das Votum im Namen der Kommission durch die Kommissionspräsidentin. Ich habe Ihnen, Kollegin Egerszegi, gut zugehört. Ich habe nun wiederholt gehört, dass es Umsicht brauche in diesem heiklen Bereich betreffend Angebote in der hochspezialisierten Medizin. Dieser Prozess ist nicht immer einfach, das wissen wir. Gerade deshalb wurde mit dieser Motion auch ein wichtiges und bestärkendes Signal ausgesendet, denn die Motion verdeutlicht, wie wichtig Planung und Zuteilung der hochspezialisierten Medizin sind, wie es auch im KVG vorgegeben ist. Dieser Aufgabe haben sich die Kantone mit der Interkantonalen Vereinbarung zur hochspezialisierten Medizin angenommen.
Würde diese Motion jetzt zur Ablehnung empfohlen, weil man sie inhaltlich als falsch erachtet, müsste ich opponieren und der Motion zustimmen, wie ich es auch in der Kommission getan habe. Aber ich habe angesichts des Votums der Kommissionspräsidentin das Gefühl, dass ich mit ihrer Argumentation gut leben kann; ich kann mich mit der vorgetragenen Begründung einverstanden erklären, wonach die Motion geltender Praxis entspricht und in diesem Sinn auch nicht unbedingt nötig ist.
Ich verzichte aus diesem Grund, anders als in der Kommission, darauf, einen Antrag auf Unterstützung der Motion zu stellen.