Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · 2012-12-03
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-12-03
Wortprotokoll
Die SGK hat an ihrer Sitzung vom 22. Oktober die Motion 11.3007 des Nationalrates, "Protonenstrahlentherapie am Paul-Scherrer-Institut", geprüft, und sie empfiehlt Ihnen mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, diese abzulehnen.
Diese Motion beauftragt den Bundesrat sicherzustellen, dass die obligatorische Krankenversicherung nur für die Protonenstrahlentherapien aufkommen muss, die am Paul-Scherrer-Institut in Villigen durchgeführt werden, solange die Indikationen für diese Therapieform nicht erweitert werden. Der Bundesrat beantragte die Annahme dieser Motion, weil das Anliegen seiner Praxis entspreche. Die obligatorische Krankenversicherung vergüte solche Strahlentherapien bisher nur bei sehr seltenen Indikationen und nur, wenn sie am Paul-Scherrer-Institut durchgeführt würden. Nach Artikel 32 KVG könnten weitere Indikationen für die Protonenstrahlentherapie zudem nur anerkannt werden, wenn sie dem Gebot der Wirksamkeit, der Zweckmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit entsprächen. Der Bundesrat bestätigte in seiner Antwort auch das Paul-Scherrer-Institut als einziges ausreichendes Zentrum für Protonenstrahlentherapien, bis weitere Indikationen kassenpflichtig würden. Der Nationalrat folgte der Mehrheit seiner Kommission und nahm die Motion am 27. September 2011 mit 105 zu 54 Stimmen an.
Die SGK-SR hat sich an mehreren Sitzungen intensiv mit dieser Motion befasst. Sie informierte sich am 22. Mai vor Ort, am Paul-Scherrer-Institut in Villigen - das ist eine Forschungsanstalt, die zur ETH Zürich gehört. Bei der Protonenstrahlentherapie handelt es sich um eine Therapie zur Behandlung von Tumoren. Protonenstrahlen werden dabei z. B. in einem Synchrotron oder Zyklotron erzeugt und beschleunigt und ganz gezielt auf den Tumor gerichtet. Das Verfahren wird insbesondere bei Patienten angewandt, bei denen die herkömmliche Röntgenbestrahlung nicht ausreichend genutzt werden kann, weil der Tumor entweder zu tief im Körper sitzt oder aber von empfindlichen Organen umgeben ist. Die Protonenstrahlentherapie ermöglicht eine optimierte Dosisverteilung innerhalb des zu bestrahlenden Körperteils. Ein Drittel der Patienten am Paul-Scherrer-Institut, die alle ambulant über Wochen behandelt werden müssen, sind Kinder.
Die Kommission hörte am 23. August auch eine Vertretung des von den Kantonen eingesetzten Beschlussorgans zur hochspezialisierten Medizin an und liess sich am selben Tag von potenziellen neuen Protonenstrahlentherapie-Anbietern orientieren, Swan Hadron AG vom Inselspital Bern und Proton Therapy Center Switzerland AG in Galgenen, Schwyz. Dabei stellte die Kommission fest, dass die Kantone mit dem Entscheid ihres Beschlussorgans vom 28. Mai 2010 beschlossen haben, dass bis Ende 2013 ausschliesslich das Paul-Scherrer-Institut einen Leistungsauftrag zur Durchführung der Protonenstrahlentherapie erhält. Danach soll eine Neubeurteilung gemacht werden. Zurzeit steht noch kein anderes Zentrum in der Schweiz für diese Therapien bereit. Die Motion ist also gar nicht nötig.
Die SGK kam zum Schluss, dass das Eidgenössische Departement des Innern weiterhin sehr sorgfältig prüfen soll, bei welchen Indikationen diese moderne, aufwendige Therapie den Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit entspricht und deshalb von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen werden soll. Bis eine neue Indikation definitiv bewilligt wird, braucht es mehrjährige klinische Studien, die belegen, dass es in der Behandlung einen entsprechenden Mehrwert gibt gegenüber der konventionellen Strahlentherapie, die ebenfalls grosse Fortschritte macht. Die Protonenstrahlentherapie soll nur eingesetzt werden, wo der zusätzliche klinische Nutzen die höheren Kosten rechtfertigt.
Die Motion des Nationalrates fordert, dass das Paul-Scherrer-Institut allein für diese Protonenstrahlentherapie zuständig ist, bis andere Indikationen KVG-leistungspflichtig werden. Weitere Indikationen sind aber bereits eingeleitet. Das Paul-Scherrer-Institut hat Antrag gestellt auf die Kassenpflicht gewisser Brustkrebsbestrahlungen und bestimmter Prostatakrebsbehandlungen. Es hat unterdessen vom Bundesrat die Bewilligung zur Evaluation der Behandlung von Patientinnen mit bestimmten Stadien von Mammakarzinomen erhalten.
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Die Forderung der Motion ist also überholt. Die Kommission spricht sich für eine Konzentration des Angebotes aus, ohne jedoch dem Paul-Scherrer-Institut auf eine bestimmte Dauer eine Monopolstellung sichern zu wollen. In nächster Zukunft reichen die Kapazitäten des Paul-Scherrer-Instituts aus; nur wenn die Indikationen wesentlich erweitert würden, müsste ein weiteres, kleineres Zentrum eröffnet werden.
Die Motion bestätigt also die bisherige Praxis. Sie ist unnötig und überholt, sodass Ihnen die SGK empfiehlt, sie abzulehnen.