Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · 2012-12-03
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-12-03
Wortprotokoll
Im Jahr 2006 hat das Parlament das Epidemiengesetz im dringlichen Verfahren teilrevidiert und dabei vier neue Bestimmungen verabschiedet. Sie betreffen die Versorgung der Bevölkerung mit Heilmitteln, deren Kostenübernahme, die Förderung der Herstellung von Heilmitteln bei ausserordentlichen Umständen und die allfällige Schadensdeckung. Die betreffenden Artikel gelten aber nur bis zum 31. Dezember 2012. Wir haben in der vergangenen Herbstsession die Totalrevision des Epidemiengesetzes verabschiedet - im Ständerat mit 40 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Diese vier Bestimmungen waren unbestritten und wurden inhaltlich in die Totalrevision aufgenommen. Dieses revidierte Gesetz könnte aber frühestens am 18. Januar 2013 in Kraft treten, da dann die Referendumsfrist abläuft, und vermutlich wird es über das Gesetz ja im März eine Volksabstimmung geben. Um eine gesetzliche Lücke zu verhindern, soll deshalb die Geltungsdauer der dringlichen Änderung von 2006 bis zum Inkrafttreten des totalrevidierten Epidemiengesetzes, längstens aber bis zum 31. Dezember 2016 verlängert werden.
Die SGK befasste sich mit dieser Vorlage an ihrer Sitzung vom 15. November. Inhaltlich war allen klar, dass man diese gesetzliche Lücke verhindern muss, man bedauerte aber, dass der Bundesrat dies nicht bereits im Rahmen der erst kürzlich erfolgten Revision eingeleitet hatte.
Nun gut, diese Verlängerung des dringlichen Gesetzes ist sinnvoll und nötig. Die SGK empfiehlt Ihnen einstimmig, auf den Entwurf des Bundesrates einzutreten und ihm zuzustimmen.