Bürgi Hermann · Ständerat · 2001-09-25
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-09-25
Wortprotokoll
Einleitend stelle ich fest, dass ich mich darüber freue, dass seitens des Bundesrates die Bereitschaft besteht, die Empfehlung entgegenzunehmen und dem Begehren zu entsprechen. Ich kann mich deshalb kurz fassen, aber ich muss immerhin noch etwas klarstellen oder mindestens festhalten: Ich habe mit meiner Empfehlung nicht etwa offene Türen eingerannt, sondern diese Empfehlung hat eine Geschichte.
Die Geschichte hat mit einer Einfachen Anfrage vor einem Jahr begonnen, als ich unter anderem ebenfalls verlangt habe, dass man die Ostschweiz explizit in die Planung der Hochgeschwindigkeitsanschlüsse mit einbeziehe. Die Antwort war alles andere als befriedigend ausgefallen. Ich habe am 30. November 2000 im Rahmen der Diskussion über die Anbindung der Schweiz an das französische und italienische Eisenbahnnetz wiederum darauf hingewiesen, dass es eben auch um die Anbindung der Ostschweiz an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz gehe; auch das war damals unbefriedigend.
Am 17. Juli dieses Jahres hat das Bundesamt für Verkehr die Regionalkonferenz Öffentlicher Verkehr Ostschweiz gebeten, zur Projektorganisation Stellung zu beziehen. Am 22. August 2001 hat die Regionalkonferenz Öffentlicher Verkehr Ostschweiz in aller Klarheit festgehalten, dass es so nicht geht. Noch am 22. August dieses Jahres musste man also seitens der Ostschweiz Folgendes feststellen: Die in diesem Zusammenhang vorgeschlagene Projektorganisation hat die Befürchtungen der Ostschweiz bei weitem übertroffen und deutlich gemacht, dass der verfassungsmässige und verkehrspolitische Auftrag des Bundes für den Anschluss der Ostschweiz an das europäische Eisenbahnhochleistungsnetz umgangen wird.
Deshalb stelle ich jetzt mit grosser Befriedigung fest, dass hier im Laufe eines Monates offensichtlich eine Umkehr stattgefunden hat. Ich danke dem Bundesrat - dieser Dank geht ausdrücklich an den Bundesrat -, dass er hier nun Klarheit geschaffen hat. Jetzt werden eben die Voraussetzungen geschaffen, dass im Rahmen eines referendumspflichtigen Erlasses - es geht ja einzig und allein darum - im Nachgang zur FinöV-Vorlage die Diskussion über die Anbindung der Ostschweiz eröffnet werden kann. Das setzt voraus, dass die Ostschweiz im Rahmen der Projektorganisation erfasst und eingebunden wird. Was dann daraus resultiert, das lassen wir jetzt einmal offen.
Entscheidend ist, dass die Ostschweiz nicht von vornherein abgenabelt wird. Deshalb bin ich sehr froh, dass diese Empfehlung jetzt entgegengenommen und damit verbindlich dafür gesorgt wird, dass die Ostschweiz nicht abseits steht.
Herr Bundespräsident, gestatten Sie mir, bereits im Hinblick auf die materielle Seite etwas zu sagen: Die Ostschweiz erwartet natürlich, dass schlussendlich auch eigentliche HGV-spezifische Investitionen aus dieser Studie resultieren. Wir könnten uns zweifellos nicht damit einverstanden erklären, dass man uns einfach einige Neigezüge oder allenfalls einige verlängerte Kreuzungsstationen in Aussicht stellen würde. In diesem Sinne habe ich bereits jetzt inhaltlich meiner Erwartung Ausdruck gegeben. (Beifall auf der Tribüne)