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Janiak Claude · Ständerat · 2012-12-03

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-12-03

Wortprotokoll

Das Thema dritter Juradurchstich war bekanntlich Gegenstand einer Volksabstimmung. Ich erinnere an den 6. Dezember 1987, als 57 Prozent der Bevölkerung dem Projekt Bahn 2000 zustimmten, und an den 29. November 1998, als kurz nach dem Notenaustausch hinsichtlich des Lugano-Übereinkommens die FinöV-Vorlage die Volksabstimmung erfolgreich bestand.

Es bestand bisher in Ihrer Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen grossmehrheitlich die Auffassung, dass Projekte, welche eine Volksabstimmung passiert haben, vordringlich umzusetzen seien. Es gab in unserer Kommission sogar einen Antrag Jenny, der das auch bei diesem Geschäft explizit verlangte. Sicher aber dürfen diese Projekte nicht einfach ohne Volksbefragung ausser Rang und Traktanden fallen.

Der Bundesrat hat schon bei der ZEB-Vorlage versucht, den dritten Juradurchstich mir nichts, dir nichts zu streichen. Das Parlament widersetzte sich diesem Ansinnen und nahm mit Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe j des ZEB-Gesetzes neben anderen Massnahmen auch den Wisenbergtunnel als weiteren Entwicklungsschritt ins Gesetz auf. Es hielt in Absatz 3 fest, dass diejenigen Projekte Priorität haben, die in einer Volksabstimmung auf Bundesebene gutgeheissen werden oder vordringlich sind.

Jetzt kommt der Bundesrat wieder und will diesen Artikel ersatzlos streichen. Damit nehmen Sie nicht nur den Volkswillen nicht ernst, sondern setzen sich auch über eine vom Parlament genehmigte internationale Vereinbarung hinweg. Das kann doch nicht sein. Es gibt zudem noch Schlaumeier, die behaupten, der Bözbergtunnel sei der dritte Juradurchstich mit dem 4-Meter-Korridor. Aber dieser Ansicht widersprach der Direktor des BAV in der Kommission klar. Das BAV geht davon aus, dass die als notwendig ausgewiesenen Gütertrassen im Raum Basel bis 2030 genügen, um den Güterverkehr bewältigen zu können. Allein schon die Aussage "bis 2030" zeigt, dass es ohne Planung der Zukunft nach 2030 nicht geht; dies vor allem auch deshalb nicht, weil heute von niemandem mehr bestritten wird, dass uns ein enormer Zuwachs an Gütern erwartet. Ich habe in meinem Eintretensvotum auf die Studie "Code 24" hingewiesen, [PAGE 1029] welche die Notwendigkeit eines dritten Juradurchstichs explizit bejaht. Ob dieser als multifunktioneller Tunnel oder als reiner Güterverkehrstunnel zwischen Pratteln und dem Mittelland ausgebildet werden soll, lässt die Studie offen. Beide Lösungen bieten Entwicklungsmöglichkeiten für den Personenverkehr im Raum Basel und lösen selbstverständlich insbesondere die Güterverkehrsproblematik.

Der Antrag, den ich Ihnen jetzt im Plenum bei Absatz 3 Litera f stelle, "vorbereitende Planungsarbeiten für den nächsten Ausbauschritt und Studien für Basel-Mittelland (3. Juradurchstich)", ist vor diesem Hintergrund sehr, sehr bescheiden: Er kostet im Moment keinen Franken. Es wurde im Übrigen nie beantragt, den dritten Juradurchstich jetzt im Rahmen von Fabi zu verwirklichen. Das Ziel war und ist, den Volkswillen ernst zu nehmen und einen Volksentscheid nicht unschicklich zu beerdigen. Das Ziel ist vor allem, alles zu tun, um bereit zu sein, wenn das Tatsache wird, was vorausgesagt wird: dass der Güterverkehr massiv zunehmen wird. Das war das Ziel der Minderheit II, und es ist die Absicht meines Antrages zu Absatz 3. Die Begriffe "Projektierung", "Vorprojektierung" oder "Studien" werden in Bern offenbar anders interpretiert als in meinem Kanton.

Mein Ziel ist es zu erreichen, dass angesichts der zu erwartenden Engpässe endlich die Phase kommt, in welcher die Hirnzellen in Gang gesetzt werden, damit wir rechtzeitig reagieren und die Verpflichtungen, die wir eingegangen sind, auch einlösen und den Volkswillen weiterhin ernst nehmen können.

Ich bin deshalb bereit, den Antrag der Minderheit II zurückzuziehen. Ich bitte Sie aber, meinem Antrag zu Absatz 3 Litera f zuzustimmen: "Lighter" geht es nicht mehr.