Lexipedia

Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2013-06-05

Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-06-05

Wortprotokoll

Die SP steht hinter dem Ausbauschritt, welchen der Ständerat verabschiedet hat. Wir brauchen aber auch zusätzliche finanzielle Mittel, um den Betrieb der Infrastrukturen sicherzustellen und den Substanzerhalt zu gewährleisten, damit unser Erfolgsmodell "öffentlicher Verkehr" die Kapazitäten weiterhin zur Verfügung stellen kann.

Für die SP steht aber auch ganz klar im Vordergrund, dass wir keine ungedeckten Checks ausstellen. Deshalb werden wir einer befristeten Erhöhung um ein Mehrwertsteuerpromille zustimmen - zwar mit Murren, aber wir stehen dahinter. Wir haben heute auch die Möglichkeit, einer breiten Finanzierung zuzustimmen. Kantone, Verkehrsunternehmen, Benutzerinnen und Benutzer tragen alle in einer gewissen Opfersymmetrie zu einer nachhaltigen Finanzierung bei, weil sie auch den Nutzen des öffentlichen Verkehrs haben.

Zu dieser nachhaltigen Finanzierung gehört aus Sicht der SP eben auch, dass der Pendlerabzug ganz klar auf 3000 Franken beschränkt wird. Weshalb? Es gibt vier zentrale Gründe dafür:

1. Mit einer klaren Begrenzung auf 3000 Franken wird das Langstreckenpendeln nicht länger steuerlich gefördert.

2. Die Kosten für das Kurzstreckenpendeln bleiben weiterhin abzugsfähig.

3. Die Pendlerinnen und Pendler werden einander gleichgestellt, unabhängig davon, ob sie jetzt den öffentlichen Verkehr oder ein privates Transportmittel benützen.

4. Als Fazit daraus: Wenn wir uns auf die 3000 Franken konzentrieren, ist auch die Planungssicherheit gegeben. Wir gehen davon aus, dass es rund 200 Millionen Franken an finanziellen Mitteln gibt, welche die Pendlerinnen und Pendler an den öffentlichen Verkehr beisteuern werden.

Tatsache ist auch, dass die Autopendlerinnen und -pendler nicht stärker benachteiligt werden. Sie bringen heute im [PAGE 768] Durchschnitt 3100 Franken zum Abzug. Es sind also nicht die Bauern und die "Büezer", die benachteiligt werden. Für rund 80 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer ergeben sich bei einer Plafonierung auf 3000 Franken gegenüber der heutigen Regelung keine finanziellen Auswirkungen.

Bei der Finanzierung ist es aber auch ganz zentral: Wir in diesem Saal sprechen ja viel lieber von Neubauten, die wir unseren Regionen bescheren können - das sind wichtige Bereiche -, aber unser öffentlicher Verkehr funktioniert nur dann, wenn wir eben auch in den Unterhalt investieren. Dazu haben wir mit dem Bahninfrastrukturfonds wirklich ein sehr gutes Gefäss geschaffen, indem Unterhalt, Betrieb und Ausbau zukünftig aus derselben Kasse bezahlt werden und dabei ganz klare Priorität auf Substanzerhalt und die Sicherungsanlagen gelegt werden muss. Tatsache ist, dass bei den Infrastrukturen heute ein Nachholbedarf von 2 Milliarden Franken besteht, auch weil unsere Netze immer stärker benützt werden.

Last, but not least: Weshalb lehnt die SP-Fraktion alle Minderheitsanträge in diesem Block ab? Es geht doch auch darum, dass die Kantone und Verkehrsunternehmen eine Planungssicherheit haben. In vielen Kantonen sind Verbesserungen auf 2018 geplant. Die Finanzierung muss sichergestellt werden. Es sind kantonale Abstimmungen notwendig, um den Kostenverteilschlüssel zu klären. Deshalb ist es wichtig, dass wir klare Leitplanken setzen, dass die Spielregeln auch bezüglich der zukünftigen Finanzierung sowohl für die Kantone wie auch für die Bahnunternehmen klar und verlässlich sind.

Aus diesem Grund bitte ich Sie im Namen der SP-Fraktion, alle Minderheitsanträge abzulehnen. Wir stehen ganz klar hinter einer nachhaltigen Finanzierung, einer gesicherten Finanzierung. Keine ungedeckten Checks!