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preparatory:AB 158524

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-05

Wortprotokoll

Das Konzept meines Minderheitsantrages II ist relativ einfach: Es heisst "gemäss Bundesrat". Hier kommt der erste Artikel, bei dem man das bewirken kann. Hier, bei Artikel 196 Ziffer 14 Absätze 4 und 5, hat der Ständerat gegenüber dem Bundesrat die zusätzlichen Mehrwertsteuereinnahmen beschlossen. Im Gegenzug hat er dann bei der Vorlage 4 zusätzliche Ausbauten und Projektierungen formuliert und schliesslich in der Vorlage 5 den Kredit für die Ausbauten von 3,5 auf 6,4 Milliarden Franken aufgestockt. Mein Minderheitsantrag entspricht also schlicht und ergreifend der Vorlage des Bundesrates und bedeutet in einem ersten Schritt keine zusätzliche Mehrwertsteuererhöhung gegenüber der bereits in der bundesrätlichen Vorlage vorgesehenen Erhöhung.

In der Botschaft ist das bundesrätliche Konzept schlüssig und in finanzieller Hinsicht tragbar aufgegleist: ein erster Ausbauschritt bis 2025 mit entsprechender Finanzierung bzw. mit neuerschlossenen Finanzierungsquellen, wie es das Parlament im ZEB-Gesetz verlangte. Die Innovation der Fabi-Vorlage besteht ja gerade darin, dass eine Region, im Gegensatz zu Bahn 2030, nicht für dreissig Jahre aussen vor bleibt, wenn sie in der ersten Tranche nicht berücksichtigt wird. Deshalb ist es kein Drama, wenn man beim ersten Ausbauschritt bleibt und dann wie geplant zum zweiten übergeht. Dieser zweite Schritt ist in der Botschaft bereits mit dem Zeithorizont 2030 angekündigt. Eine entsprechende Vorlage soll dem Parlament laut Vorgabe des Ständerates bis 2028 vorgelegt werden. Der Ständerat war nur, aber immerhin konsequent, indem er zu seinem Wunschkonzert eine Finanzierung vorgelegt hat. Trotzdem ist ein weiteres sogenannt befristetes Mehrwertsteuerpromille stossend und unglaubwürdig: Die Mehrwertsteuer droht zu einem Gefäss zu werden, aus dem man sich zur Erfüllung politischer Wünsche beliebig bedienen kann. Sie kennen die Wunschliste selbst. Ein effizientes Schienennetz ist für die Schweiz wichtig; dies gilt aber auch für tragbare Steuerbelastungen für die Privathaushalte und Unternehmen, welche letztlich die Schiene finanzieren.

Man darf sich auch fragen, ob auf dem Markt überhaupt die Kapazitäten bestehen, um diese riesigen Summen verbauen zu können. Denn neben Fabi werden bis 2025 weitere rund 10 Milliarden Franken aus bereits bestehenden Ausbauprogrammen in die Schiene investiert werden; Stichworte dazu sind die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur, der Hochgeschwindigkeitsverkehr, die Neat. Ein überdimensioniertes Ausbauprojekt bei Fabi birgt die Gefahr von Kapazitätsengpässen bei Planung und Bau mit entsprechend kostentreibenden Folgen. Zudem müssen bei knappen Mitteln und gegenüber der Aufgabenkonkurrenz Ausbauten im Schienennetz wie andere wichtige Aufgaben auch priorisiert werden. Das hat der Bundesrat ja mit seinem Strategischen Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur getan. Ich hoffe, dass der Bundesrat heute zumindest noch für seine eigene Vorlage eintritt.

Um es gleich vorwegzunehmen: In der FDP-Liberalen Fraktion findet mein Minderheitsantrag auch nur die Zustimmung einer Minderheit. Es ist mir klar: Verkehrspolitik ist in der Regel Regionalpolitik. Es geht bei meinem Minderheitsantrag aber auch darum, dass sich der Rat ausdrücklich zu seinen Aufstockungs- und Ausbauwünschen bekennen soll, wenn er denn nicht davon lassen kann. Es wäre ja sehr praktisch gewesen, wenn es gar keine Differenz zum Ständerat gegeben hätte. Diese Freude verdirbt Ihnen nun die immerhin elfköpfige Minderheit Ihrer Kommission. Ich mache Ihnen beliebt, sich uns möglichst zahlreich anzuschliessen.