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Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2013-06-05

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2013-06-05

Wortprotokoll

Es ist kein leichter Entscheid, den wir heute zu treffen haben. Der Entscheid kann aber für unser Land von grosser Tragweite sein. Viele Banken stehen gegenüber den US-Behörden mit dem Rücken zur Wand. Zwar haben sie diese Situation selber verursacht, aber es ist jetzt auch Aufgabe der Politik, im Interesse des Finanz- und Werkplatzes Schweiz, ja im allgemeinen Interesse unseres Landes einen gangbaren Weg zu finden, der aus dieser ungemütlichen Situation findet. Daher ist der Einbezug des Parlamentes zur Entschärfung der Situation notwendig, um auf Gesetzesstufe die Voraussetzungen zu schaffen, damit alle Schweizer Banken ohne Verletzung von Schweizer Recht mit den US-Behörden kooperieren können. Ein Entscheid des Bundesrates auf Verordnungsstufe reicht dazu nicht aus. Die Schweizer Gerichte müssen sich auf klare gesetzliche Bestimmungen abstützen können.

In den USA laufen bereits Strafverfahren gegen Schweizer Banken wegen Beihilfe zur Begehung von Steuerdelikten. Es bestehen klare Anzeichen, dass der Steuerstreit erneut eskalieren wird und die Justizbehörden der USA weitere Banken anklagen werden, wenn die Banken nicht die Gelegenheit erhalten, ihre Interessen zu wahren. Wird den Banken nicht schnell die Erlaubnis erteilt, mit Blick auf die Wahrung ihrer Interessen mit den Justizbehörden der USA zu kooperieren, riskiert die Schweiz eine Eskalation weiterer Massnahmen, gegen die sie sich kaum zur Wehr setzen könnte und die für den Ruf und die Stabilität unseres Finanzplatzes und Werkplatzes negative Folgen hätten.

Eine Anklage durch dieJustizbehörden der USA hätte eine rasche Destabilisierung der betroffenen Banken zur Folge. Sie wären vom US-Markt vollständig abgeschnitten. Andere Banken wären nicht mehr bereit, mit diesen Banken Geschäfte zu tätigen. Als Folge davon müssten wesentliche Geschäftsbereiche auf andere Banken oder eine Brückenbank übertragen werden. Diese Bankinstitute könnten in ihrer bisherigen Form gar nicht weiterexistieren. Das haben wir bei der Bank Wegelin so erlebt. Auch bei einer künftig angeklagten Bank könnte dies eintreffen. Es wäre vor allem dann ein grösseres Problem, wenn es eine Kantonalbank treffen würde.

Eine gesetzliche Regelung muss nach Auffassung der BDP-Fraktion schnell erfolgen. Es ist vorgesehen, das zur Diskussion stehende Gesetz auf den 1. Juli dieses Jahres für ein Jahr in Kraft zu setzen. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es das dringliche Gesetzgebungsverfahren. Unsere Bundesverfassung sieht diese Möglichkeit ausdrücklich vor. Wir sind der Überzeugung, dass im aktuellen Fall das Sonderverfahren gerechtfertigt und richtig ist. Die BDP-Fraktion wird daher beide Ordnungsanträge ablehnen.

Eine Abtraktandierung erachten wir aus den dargelegten Gründen als den falschen Weg. Die Forderung des Ordnungsantrages Leutenegger Oberholzer ist nicht erfüllbar. Laut dem Ergebnis der Verhandlungen zwischen der Schweiz und den USA kann der Inhalt des von den US-Steuerbehörden für die Schweizer Banken vorgesehenen Programms dem Parlament nicht bekanntgegeben werden. Das müssen wir so akzeptieren. Das Programm betrifft uns als Staat auch nicht direkt. Es handelt sich um ein freiwilliges Programm, von welchem die Banken Gebrauch machen können oder auch nicht. Es liegt allein in der Verantwortung der betroffenen Banken, ob sie auf dieses Angebot eintreten wollen oder nicht. Darum müssen wir als Parlament nicht zwingend von diesem Inhalt Kenntnis haben. Wir als gesetzgebende Behörde schaffen lediglich die Voraussetzung, dass diese Geschäfte zwischen den Schweizer Banken und den US-Justizbehörden abgewickelt werden können, ohne dass Schweizer Recht verletzt wird.

Aus all diesen Gründen befürworten wir das parlamentarische Sonderverfahren und lehnen daher beide Ordnungsanträge ab.