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Landolt Martin · Nationalrat · 2013-06-05

Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD · 2013-06-05

Wortprotokoll

Ich kann es relativ kurz machen: Die BDP-Fraktion unterstützt diesen Staatsvertrag, da dieser Staatsvertrag es ermöglicht, eine jahrelange Auseinandersetzung zwischen der Schweiz und Deutschland zu beenden - dies mit einer Langfristigkeit, welche willkommene Rechtssicherheit mit sich bringt. Natürlich handelt es sich dabei um eine Kompromisslösung, innerhalb derer zwei Länder versucht haben, möglichst viele ihrer Eigeninteressen durchzusetzen. Dieser Vertrag muss uns deshalb nicht glücklich machen. Und es ist verständlich, wenn er da und dort auch zu Zähneknirschen führt. Aber letztlich ist er die bestmögliche Lösung - und auf jeden Fall besser als keine Lösung.

Ich erinnere daran, dass die Auseinandersetzung rund um dieses Thema schon seit 25 Jahren andauert, wobei die eidgenössischen Räte vor über zehn Jahren bereits einmal einen solchen Vertrag abgelehnt haben. Es nützt nun nichts, darüber zu philosophieren, ob man dannzumal hätte anders entscheiden müssen. Klar ist aber, dass die damalige Hoffnung und die damalige Spekulation auf einen besseren Vertrag sich als Trugschluss erwiesen haben.

Es kann zudem festgestellt werden, dass die betroffenen Kantone grundsätzlich hinter diesem Vertrag stehen, auch wenn noch nicht abschliessend geklärt ist, wie die Folgen für die betroffenen Kantone und Regionen im Detail aussehen werden. All dies können wir aber sowieso erst dann klären, wenn wir eine Regelung mit unserem Nachbarland gefunden haben. Auch dies ist ein Grund, diesen Staatsvertrag heute anzunehmen. Er hilft eben nicht nur dem Flughafen Zürich selbst, sondern auch allen anderen betroffenen Anspruchsgruppen, Planungssicherheit zu erhalten oder zumindest die realistische Chance zu bekommen, danach alle anderen offenen Fragen abschliessend klären zu können.

Der vorliegende Staatsvertrag muss also nicht Euphorie auslösen, er muss aber die Vernunft mobilisieren. Und die Vernunft sagt klar: Alles andere als eine Zustimmung zum Vertrag ist schlechter als diese Vertragslösung.