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Beerli Christine · Ständerat · 2001-09-26

Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-09-26

Wortprotokoll

Es wurde schon sehr viel gesagt. Ich kann mich vor allem auf das abstützen, was Herr Bieri gesagt hat.

Da ich nicht im Verwaltungsrat eines Privatfernsehsenders, aber Präsidentin der Eidgenössischen Alkoholkommission bin, erlaube ich mir doch ganz kurz eine Bemerkung: Ich möchte hier nicht die Diskussion über die Schädlichkeit der Alkoholwerbung führen. Ich glaube, dass man diese Frage materiell und vertieft angehen muss. Es gibt eine Unzahl von Studien, die aufzeigen, dass die Werbung das Konsumverhalten beeinflusst. Wir würden demzufolge nicht präventiv, sondern kontraproduktiv arbeiten, wenn wir Alkoholwerbung zuliessen.

Ich möchte viel eher ökonomisch argumentieren und Ihnen sagen, dass ich viel Verständnis dafür habe, dass die privaten Fernsehstationen eine schnelle Änderung herbeiwünschen, aber ich glaube, dass die Unterbrecherwerbung wesentlich mehr bringt als die Einführung der Alkoholwerbung.

Ich möchte dem Initianten eine Frage stellen und ihn bitten, uns darüber aufzuklären, ob man nicht von seiner Seite her die Präferenz ganz klar auf die Unterbrecherwerbung legen könnte. Ich möchte fragen, ob man sich in der Kommission, nachdem wir der Initiative Folge gegeben haben, bei der Ausarbeitung der Vorlage nicht auf diesen Punkt, der nach meiner Ansicht wirtschaftlich wesentlich wichtiger ist, konzentrieren und die Alkoholwerbung dann in der Gesamtrevision diskutieren könnte.

Ich glaube zu wissen, dass der Bundesrat in seiner Revisionsvorlage die Aufnahme der Alkoholwerbung nicht vorgesehen hat, dass dort keine entsprechenden Bestimmungen vorgesehen sind. Ich bin froh darüber; ich finde es gut, dass man das nicht aufgenommen hat.

Ich möchte hier jetzt nicht mit der Zustimmung zur Initiative ein falsches Signal setzen, das in die Richtung ginge, dass wir die Alkoholwerbung auch aufnehmen möchten. Man sollte höchstens vorgezogen die Unterbrecherwerbung regeln und bei der Alkoholwerbung auf der Grundlage des bundesrätlichen Vorschlages dann eine vertiefte Diskussion führen.