Fluri Kurt · Nationalrat · 2013-06-05
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-05
Wortprotokoll
Wir haben jetzt in Block 2 die Ausbauschritte zu diskutieren. Vorhin haben wir die Finanzierungsart mit den vier Wegen beschlossen: Treibstoffzollzuschläge, Schwerverkehrsabgabe, Reduktion des Pendlerabzuges und Mehrwertsteuererhöhung. Jetzt geht es darum zu entscheiden, welche Ausbauschritte wir damit finanzieren.
Wir haben gewissermassen als ersten Antrag jenen der Minderheit Huber zu Artikel 1 im Bundesbeschluss 5 zu behandeln. Dieser Antrag ist die andere Seite ihres Antrages zur Mehrwertsteuererhöhung. Sie hat diese abgelehnt, konsequenterweise möchte sie auch die Aufstockung des Ausbauschrittes gemäss Ständerat und Kommissionsmehrheit ablehnen. Unsere Kommission hat das mit 22 zu 3 Stimmen abgelehnt, denn sie möchte diese Ausbauschritte vornehmen. Die Frau Bundesrätin hat es ausgeführt: Es sind alles Ausbauschritte, die, wenn Sie sie jetzt herauskippen, in einem späteren Paket wieder auftauchen werden, weil sie Sinn machen und den ursprünglichen Kapazitätsausbau des Bundesrates ergänzen. Der Ständerat und die Kommissionsmehrheit sind der Auffassung, dass diese Komplementärinvestitionen heute bereits sinnvoll getätigt werden können und nicht erst in 15, 20 oder 30 Jahren. Deshalb bitten wir Sie, den Antrag der Minderheit Huber abzulehnen.
Wir haben sodann zwei Erweiterungen vorgenommen, die allerdings keine Kostenfolgen nach sich ziehen. Anders wäre es mit dem Einzelantrag Français. Frau Bundesrätin Leuthard hat Ausführungen dazu gemacht. In der Kommission stand dieser Antrag nicht zur Diskussion. Ich kann mich deshalb als Kommissionssprecher nicht dazu äussern. Es wäre ein Projektierungsauftrag unter Absatz 2 Buchstabe jbis.
Dann haben wir die Minderheit II (Quadri) bei Absatz 3 Buchstabe f. Auch dazu ist bereits Folgendes ausgeführt worden: Nach unseren Informationen genügen die heutigen Kapazitäten auf der Achse Basel-Chiasso. Wenn man jetzt den Antrag der Minderheit II aufnehmen würde, würde dies keinen Sinn machen, wenn man nicht gleichzeitig auch die Kapazitäten auf der Achse Basel-Chiasso ausbauen würde; sonst stünde die Umfahrung Bellinzona im Leeren. Offenbar besteht auf dieser Strecke bereits heute ein schlechtes Kosten-Nutzen-Verhältnis. Die Kommission hat deshalb den Antrag mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.
Sodann gibt es zu Artikel 3 den Einzelantrag Fluri, womit dieser Artikel ergänzt werden soll. Es ist so, wie Herr Kollege Nordmann ausgeführt hat: Der Antrag ist eine Ergänzung und bezweckt, dass man Vorlage 4 mit den Vorlagen 2, 3 und 5 im Sinne einer gleichzeitigen Inkraftsetzung koppelt.
Die Inkraftsetzung fehlt in diesem Artikel 3; das haben wir übersehen. Deswegen bitte ich Sie, diesem Einzelantrag zuzustimmen, damit eine Kongruenz mit den Vorlagen 2, 3 und 5 hergestellt werden kann.
Damit komme ich zum Antrag der Minderheit Hurter Thomas, zur Elektrifizierung der Strecke Schaffhausen-Basel; er ist in der Kommission mit 12 zu 9 Stimmen abgelehnt worden. Das Ganze figuriert unter dem Bundesgesetz über den Anschluss der Ost- und der Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz, das sogenannte HGV-Anschluss-Gesetz. Im HGV-Bereich gibt es zurzeit noch einen Kreditrest; alles wird aber dem Bahninfrastrukturfonds entnommen. Wenn jetzt entschieden wird, dass diese Strecke gemäss dem Antrag der Minderheit Hurter Thomas aufzunehmen sei, dann müsste man eigentlich auch die Finanzierung von 6,4 auf 6,5 Milliarden Franken aufstocken; sonst fehlen die Mittel.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Schweiz an den Ausbau dieser Strecke - sofern sie denn ausgebaut wird - einen Interessenbeitrag leisten könnte. Dieser müsste aber gemäss der Diskussion in der Kommission wesentlich tiefer ausfallen. Insbesondere müsste Deutschland bzw. das Land Baden-Württemberg doch deutlich mehr daran bezahlen bzw. überhaupt Interesse an einem Ausbau dieser Strecke zeigen. Bis heute ist das nämlich nicht der Fall; von deutscher Seite wird dieses Begehren nicht gestellt.
Ich darf Sie daran erinnern, woraus heute das HGV-Anschluss-Gesetz besteht. Ende Juni letzten Jahres lagen die mutmasslichen Endkosten bei einem Betrag von 1,031 Milliarden Franken und damit 59 Millionen Franken unter dem Verpflichtungskredit. Es gibt heute vier Anschlüsse im Ausland, die unter dieses Gesetz fallen. Da ist einmal der Anschluss von Lindau Richtung München, dann gibt es die Hochgeschwindigkeitsstrecke Rhein-Rhone Richtung Dijon, dann gibt es die Strecke Vallorbe-Pontarlier-Frasne nach Dijon, und schliesslich gibt es die Strecke Genf-Bellegarde-Nurieux-Bourg-en-Bresse. Diese zielen alle aus der Schweiz in Richtung Grossagglomerationen im Ausland: in Richtung München, Dijon, Lyon und Raum Mülhausen/Strassburg. Nun sehen Sie, dass die Strecke Schaffhausen-Basel auch systematisch nicht in dieses Hochgeschwindigkeitsanschluss-System passt.
Abgesehen davon, dass das Projekt nicht finanziert ist und dass das Interesse Deutschlands daran offenbar nicht besteht, passt es eben nicht in dieses Hochgeschwindigkeitsanschluss-System. Deswegen hat die Kommission mit 12 zu 9 Stimmen diesen Antrag abgelehnt. Ich bitte Sie, dies ebenso zu tun.
[VS]