Lexipedia

Killer Hans · Nationalrat · 2013-06-05

Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-05

Wortprotokoll

Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, bei den Artikeln 48b und 48d bei der Mehrheit zu bleiben.

In Artikel 48b geht es um die strategische Entwicklungsplanung, also um die oberste Planungsebene, wo Grundsätze festgelegt werden. Für die weitere Entwicklung von neuen Objekten ist in den nachfolgenden Artikeln 48c und 48d definiert, wer wann in die Planung einbezogen wird. Es ist aus unserer Sicht richtig und stufengerecht, wenn auf der strategischen Ebene der Bund unter Einbezug der Kantone, der jeweiligen Planungsregionen und der Eisenbahnregionen die Entwicklungsprogramme nachführt, das heisst entwickelt und auf neue Ziele ausrichtet.

Die nächsttiefere Stufe bei einer Projektentwicklung ist in Artikel 48c geregelt, es sind die sogenannten Ausbauschritte. Dort werden die Bedürfnisse sowie die betriebs- und volkswirtschaftlichen Folgen der neuen Projekte dargestellt.

Die konkrete Planung der Ausbauschritte ist in Artikel 48d geregelt. Auch hier bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen. Das BAV nimmt diese Detailplanung vor. Dabei werden gemäss Regelung des Ständerates und der Mehrheit zusätzlich auch die Eisenbahnunternehmen einbezogen. Es ist in dieser Phase Aufgabe der Kantone, die regionalen Anliegen und folglich damit auch jene der Gemeinden in diesen Regionen mit einzubeziehen. Damit sind alle betroffenen Kreise bei der Planung der Ausbauschritte stufengerecht mitbeteiligt.

Ich bitte Sie, bei den Artikeln 48b und 48d alle Minderheitsanträge abzulehnen und mit der Mehrheit zu stimmen.

Zu Artikel 57: Nach dem Rückzug des Minderheitsantrages I (Wobmann), welcher eine pauschale Beteiligung von 800 Millionen Franken von den Kantonen gefordert hat, ist der Minderheitsantrag II (Candinas) und damit die Bezahlung der Publikumsanlagen durch die Kantone aus Sicht eines Teils der SVP-Fraktion die bessere Lösung als jene der Mehrheit. Es wird in Artikel 57 Absatz 1 in der Fassung gemäss Ständerat und Bundesrat präzis und klar beschrieben, was unter den Begriff Publikumsanlagen fällt. Folglich bezahlen die Kantone genau das, was auf ihrem Hoheitsgebiet bei Bahnhofumbauten anfällt, was dort gewünscht wird, und sie bezahlen den Standard, den die Gemeinden oder die Kantone selber bestellen. Es braucht damit keinerlei Verteilschlüssel für die verursachergerechte Belastung der einzelnen Kantone, wie es beim Pauschalbeitrag der Fall wäre.

Ich bitte Sie im Sinne einer Minderheit der SVP-Fraktion um Unterstützung der Minderheit II (Candinas).