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Fluri Kurt · Nationalrat · 2013-06-04

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-04

Wortprotokoll

Vorweg möchte ich der Transparenz halber meine Interessenbindung bekanntgeben. Ich bin Präsident des Verwaltungsrates des Regionalverkehrs Bern-Solothurn. Dieses KTU hat auch ein Anliegen, das allerdings bereits im Antrag des Bundesrates enthalten ist, in der Vorlage 4 zum Ausbauschritt 2025, und zwar bisher völlig unbestritten.

Die Volksinitiative "für den öffentlichen Verkehr" ist am 6. September 2010 mit rund 140 000 gültigen Unterschriften eingereicht worden. Sie bezweckt vor allem eine Änderung von Artikel 86 der Bundesverfassung. Dieser regelt die Verbrauchssteuer auf Treibstoffen und übrige Verkehrsabgaben. In Absatz 3 wird bestimmt, dass die Hälfte des Reinertrags der Verbrauchssteuer auf allen Treibstoffen, das heisst also der Mineralölsteuer ausser bei den Flugtreibstoffen, sowie der Reinertrag der Nationalstrassenabgabe für Aufgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr verwendet werden. In Absatz 4 bestimmt die Verfassung, dass auf dieser Mineralölsteuer ein Zuschlag erhoben werden kann, wenn die Mittel der ordentlichen Mineralölsteuer für die Aufgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr nicht ausreichen.

Konkret heisst das, dass nach geltendem Recht der gesamte Ertrag der Autobahnvignette, der gesamte Mineralölsteuerzuschlag sowie die Hälfte der Mineralölsteuer in die Spezialfinanzierung Strassenverkehr fliessen. Diese zweckgebundenen Erträge fliessen in Aufwendungen und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr, während die andere Hälfte der Mineralölsteuer in den allgemeinen Finanzhaushalt des Bundes geht. Die erwähnte Initiative möchte nun auch die Hälfte des Mineralölsteuerzuschlags für den öffentlichen Verkehr einsetzen.

Bereits seit 1985, und zwar gestützt auf die Volksabstimmung vom 27. Februar 1983 über den Bundesbeschluss über die Neuregelung bei den Treibstoffzöllen, werden Strassenabgaben zur Finanzierung des öffentlichen Verkehrs beigezogen. Diese Massnahmen dienen vorwiegend der Verlagerung des Verkehrs von der Strasse auf die Schiene oder der Verkehrstrennung. Sie tragen somit zu einer Entlastung der Strasse und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei. Die Gelder stammen aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr und aus der pauschalen oder leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA).

50 Prozent der Erträge aus der Mineralölsteuer auf Treibstoffen sind nicht zweckgebunden. Sie dienen, wie andere Steuern auch, der Finanzierung allgemeiner öffentlicher Aufgaben. Unter diesem Titel sind seit 1985 insgesamt 16,6 Milliarden Franken aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr bzw. aus der LSVA in den Schienenverkehr geflossen. Pro Jahr tragen im Durchschnitt rund 640 Millionen Franken aus den Strassenabgaben zur Entlastung der Strasse und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei. Ausser auf den im Jahre 1985 angenommenen Bundesbeschluss stützen sich diese Mittelverwendungen auf die Volksabstimmung vom 29. November 1998 über Bau und Finanzierung von Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs (FinöV-Vorlage) sowie auf den Parlamentsbeschluss vom 6. Oktober 2006 über das Infrastrukturfondsgesetz.

Aus dem FinöV-Fonds werden heute gemäss Artikel 196 Ziffer 3 der Bundesverfassung folgende sogenannte Eisenbahn-Grossprojekte finanziert: die Neue Eisenbahn-Alpentransversale (Neat), die Bahn 2000 inklusive der Ausbauten für die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB), der Anschluss der Ost- und der Westschweiz an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz (HGV-Anschlüsse) sowie die Lärmsanierung der Eisenbahnen.

Jeder Ausbau der Infrastruktur, sei es bei der Schiene, sei es bei der Strasse, erfordert erhebliche zusätzliche Mittel, sowohl für den Bau als auch für die Folgekosten beim Unterhalt. Selbstverständlich führt diese Perspektive zu politischen Verteilkämpfen zwischen den Finanzierungsträgern der beiden Verkehrsmittel. So neigen die Strassenfachverbände aus grundsätzlichen Überlegungen - aufgrund der Mitfinanzierung der Schiene durch die Strasse und der einseitigen Schaffung eines Fonds für die Bahninfrastruktur ohne gleichzeitige Schaffung eines gleichwertigen Strassenfonds - zur Ablehnung der Zusatzfinanzierungen der Strasseninfrastruktur via Nationalstrassenabgabe, also via Vignette, und via angekündigte Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags.

Vor diesem Hintergrund haben Bundesrat, Ständerat und Ihre KVF die Initiative beurteilt, welche neu rund die Hälfte der bisher dem Strassenverkehr gewidmeten Mittel dem öffentlichen Verkehr zukommen lassen will. Bei Annahme der Initiative würden also Bundesmittel zulasten der Strasse und zugunsten des öffentlichen Verkehrs verschoben. Das ergäbe bei der Spezialfinanzierung Strassenverkehr eine - je nach Umsetzung erhebliche - Finanzierungslücke. Zudem würden die an die Kantone ausbezahlten Beiträge aus der zweckgebundenen Mineralölsteuer und aus der Nationalstrassenabgabe etwa halbiert. Gleichzeitig gilt es festzuhalten, dass die der Verkehrsinfrastruktur für die Bewältigung der zunehmenden Kosten gesamthaft zur Verfügung stehenden Mittel nicht höher würden als heute, es würde lediglich eine Verschiebung von der Strasse zur Schiene stattfinden.

Bundesrat, Ständerat und Ihre KVF sind der Auffassung, dass dies der bisherigen Verkehrspolitik widerspräche. Die Initiative würde den öffentlichen Verkehr einseitig zulasten des motorisierten Individualverkehrs begünstigen und damit dem Ziel widersprechen, die Verkehrsträger wesensgerecht zu fördern. Auch dem Grundsatz der stärkeren Finanzierung durch die Verursacher würde beim öffentlichen Verkehr nicht Rechnung getragen. Deshalb schlagen Bundesrat, Ständerat und Ihre KVF vor, die Volksinitiative abzulehnen; sie wollen aber gleichzeitig eine neue Gliederung der Finanzierung und des Ausbaus der Bahninfrastruktur als direkten Gegenvorschlag erarbeiten.

Die entsprechende Vorlage gliedert sich gemäss Entwurf des Bundesrates in folgende Teile:

1. die Empfehlung auf Ablehnung der Volksinitiative;

2. ein neuer Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur als Gegenentwurf zur Volksinitiative mit diversen Anpassungen der Bundesverfassung;

3. ein neues Bundesgesetz über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur mit einem Bahninfrastrukturfondsgesetz sowie mit Anpassungen des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer, des Steuerharmonisierungsgesetzes, des Eisenbahngesetzes, des ZEB-Gesetzes sowie des SBB-Gesetzes;

4. ein Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2025 der Eisenbahninfrastruktur mit Projekten des Ausbauschrittes 2025;

5. ein Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit für den Ausbauschritt 2025 der Eisenbahninfrastruktur im Umfang von 3,5 Milliarden Franken.

Die Beschlüsse des Ständerates wurden im Übrigen sowohl bei der Ablehnung der Volksinitiative als auch bei sämtlichen weiteren Beschlussentwürfen inklusive Bahninfrastrukturfondsgesetz einstimmig gefasst.

Unsere Kommission empfiehlt Ihnen mit 16 zu 9 Stimmen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und den Gegenentwurf anzunehmen. Der Beschlussentwurf 2, die Fabi-Vorlage, wird von Ihrer Kommission mit 14 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen zur Annahme empfohlen, der Beschlussentwurf 3 inklusive Bahninfrastrukturfondsgesetz wird mit 15 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen zur Annahme empfohlen, [PAGE 745] ebenfalls die Beschlussentwürfe 4 und 5. Eintreten auf die gesamte Vorlage erfolgte in Ihrer Kommission einstimmig.

Ein Rückweisungsantrag mit dem Auftrag an den Bundesrat, dem Parlament eine zeitlich auf Fabi abgestimmte analoge Vorlage für den Strassenverkehr vorzulegen, ist mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt worden. Die Ablehnung erfolgte nicht zuletzt deshalb, weil der Bundesrat sich in der Beantwortung parlamentarischer Vorstösse bereiterklärt hatte, dieses Anliegen aufzunehmen, das ja auch von verschiedenen Strassenverkehrsverbänden unterstützt wurde und wird. Mit der Forderung der zeitlichen Kongruenz mit Fabi konnte sich allerdings der Bundesrat nicht anfreunden, und auch die KVF Ihres Rates hielt dies nicht für zweckdienlich. Zwar soll ein derartiger Strasseninfrastrukturfonds errichtet werden, hingegen sollte nach Auffassung der Mehrheit das jetzt vorliegende Projekt zur Eisenbahninfrastruktur deswegen zeitlich nicht verzögert werden.

Zu den verschiedenen Beschlussentwürfen werden wir einige wichtige Punkte zu diskutieren haben, beispielsweise im Beschlussentwurf 3 den Maximalbetrag für den Fahrkostenabzug bei der direkten Bundessteuer sowie die Möglichkeit der Kantone, das bei ihnen auch einzuführen. Dann werden wir einige Projekte, die der Ständerat ergänzt hat, und zwar mit einer Ausweitung der Ausgaben auf 6,4 Milliarden Franken, und entsprechende Finanzierungsvorschläge zu diskutieren haben.

Bei einer Differenz zum Ständerat im Beschlussentwurf 3 wird die Finanzierung der Publikumsanlagen durch die Kantone bei Artikel 57 thematisiert. Während der Ständerat die Finanzierung der Publikumsanlagen mit einem entsprechenden Katalog den Kantonen auferlegt, will eine relativ knappe Mehrheit unserer Kommission eine Pauschalierung der Mitfinanzierung durch die Kantone, und zwar in der Höhe von 500 Millionen Franken. Während die Kantone die ständerätliche Variante mit der Begründung unterstützen, sie hätten damit die Autonomie bei der Ausgestaltung und Dimensionierung dieser Publikumsanlagen, überwog in unserer Kommission die Auffassung, der einheitliche Ausbaustandard sowie die klare Kompetenzzuweisung des Ausbaus an den Bund seien vorzuziehen.

Mit diesen Erläuterungen bitte ich Sie namens der einstimmigen Kommission, auf das Geschäft bzw. auf das ganze Paket einzutreten und es in Einzelfragen im Sinne der Kommissionsmehrheit zu entscheiden: also die Volksinitiative abzulehnen, den Rückweisungsantrag abzulehnen und schliesslich allen fünf Beschlussentwürfen zuzustimmen.