de Courten Thomas · Nationalrat · 2013-06-04
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-04
Wortprotokoll
Die Meinungen zu diesem Geschäft sind wohl gemacht, und der Rat wird dem Kommissionsantrag auf Zustimmung mit Sicherheit auch folgen. Das Wohl der werdenden Mütter wie auch des ungeborenen Kindes liegt uns allen am Herzen, vorab das gesundheitliche Wohl, der überwiegenden Mehrheit dieses Rates wohl auch das pekuniäre Interesse der werdenden Eltern. Dennoch darf hier im Plenum nicht unerwähnt bleiben, dass es auch Argumente dafür gibt, dieses Geschäft nicht einfach unbesehen durchzuwinken.
Das Hauptargument der Initiative ist es ja, dass eine Ungerechtigkeit gegenüber Frauen in Erwartung beseitigt werden soll. Mit der Aufhebung der Kostenbeteiligungspflicht bei Schwangerschaftskomplikationen beseitigen wir aber keine Ungerechtigkeiten, ohne gleichzeitig auch wieder neue zu schaffen. Tatsächlich wird die Grenze der Leistungspflicht der Krankenversicherung nicht aufgehoben, sondern schlicht und einfach ein Stückchen weit verschoben, weil bis heute nicht dargelegt werden konnte, wo denn nun schwangerschaftsbedingte Komplikationen beginnen und wo normale Krankheiten, die nicht schwangerschaftsbedingt sind, [PAGE 741] diagnostiziert werden müssen. Es ist und bleibt deshalb eine Ausweitung der Leistungspflicht im KVG.
Unklar bleibt, was diese Änderung der gesetzlichen Grundlagen tatsächlich kosten wird. Wir hatten in der ersten Runde der Beratung im Rahmen der Managed-Care-Vorlage eine Kostenschätzung von ungefähr 25 Millionen Franken. Jetzt bei der neuesten Fassung sind es bereits 33,6 Millionen Franken. Das ist eine Steigerung um rund 30 Prozent innerhalb von zwei Beratungsrunden. Dies dokumentiert einmal mehr, dass dieser Rat fast unbesehen der Kosten recht abenteuerliche neue Leistungspflichten im Gesundheitswesen beschliesst.
Unsere Fraktion wird deshalb dieser Vorlage nicht geschlossen zustimmen. Wir verzichten aber aus Rücksicht auf die Effizienz des Ratsbetriebs auf eigene Anträge und lange Debatten, die kaum wesentliche neue Erkenntnisse bringen würden.