Gilli Yvonne · Nationalrat · 2013-06-04
Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2013-06-04
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative wurde in der SGK-NR im Januar und im April beraten. Die SGK stimmte ihr einstimmig zu. Das Gleiche tat die SGK des Ständerates.
Die kantonale Zulassung von Arzneimitteln soll bis am 31. Dezember 2017 gültig sein. Gemäss aktueller Gesetzgebung würde sie Ende 2013 auslaufen. Der Grund dafür ist, dass wir zurzeit das Heilmittelgesetz revidieren. Die Verlängerung der Zulassung wurde bereits in einem ersten Schritt gewährt - angestossen von Marianne Kleiner, ebenfalls mit einer parlamentarischen Initiative (07.424) -, weil die kantonale Zulassung erst bei der zweiten Etappe der Revision des Heilmittelgesetzes materiell beraten wird.
Ohne eine erneute Verlängerung würden wir einen rechtsfreien Raum schaffen. Es gäbe eine Lücke in der Gesetzgebung, weil diese Heilmittel eben ab Ende 2013 nicht mehr rechtmässig im Handel wären. Es ist klar, dass Teile des Arzneimittelschatzes mit kantonaler Zulassungsbasis auf dem Schwarzmarkt auftauchen würden, wenn wir keine Rechtsgrundlage hätten. Sie würden sich der Kontrolle der Behörden entziehen und eine Gefährdung der Arzneimittelsicherheit darstellen.
Es ist etwas ungewöhnlich für eine parlamentarische Initiative, dass einzig eine Fristverlängerung verlangt wird, aber es war der einzige Weg, der uns zur Verfügung stand, da wir den Inhalt der Bestimmungen - die kantonale Zulassung - erst bei der zweiten Etappe der Revision des Heilmittelgesetzes materiell beraten. Die Beratung dieser Revision findet zwar zurzeit statt, die Änderung ist aber nicht reif für eine Inkraftsetzung auf Anfang 2014, weshalb wir eben eine Verlängerung der Zulassung bis Ende 2017 verlangen.
Meine parlamentarische Initiative geht wie gesagt zurück auf eine parlamentarische Initiative Kleiner, bei der es um die Umsetzung der Volksinitiative zur Komplementärmedizin geht, indem eine vereinfachte Zulassung komplementärmedizinischer Heilmittel verlangt wird. Die parlamentarische Initiative lief damals unter dem Namen "Lex Appenzell", weil vor allem dort KMU angesiedelt sind, die komplementärmedizinische Heilmittel produzieren, welche kantonal zugelassen sind.
Wir wollen - das ist ein anerkanntes Anliegen - eine generelle Lösung für diese kantonalen Zulassungen treffen, sind doch noch einige andere Kantone ebenfalls betroffen. Dies tun wir eben in der zweiten Etappe der Revision des Heilmittelgesetzes.
In diesem Sinne war die parlamentarische Initiative völlig unbestritten. Sie wurde auch vom Bundesrat begrüsst. Es geht wirklich darum, dass wir jetzt keine Regelungslücke entstehen lassen. Diese wird dann eben mit dem Heilmittelgesetz materiell bearbeitet und definitiv geschlossen.
Ich bitte Sie deshalb, der Kommission zu folgen und dem Entwurf zuzustimmen.