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Schenker Silvia · Nationalrat · 2013-06-04

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-06-04

Wortprotokoll

Auch dieser Artikel ist ein Schicksalsartikel für die Vorlage. Es geht darum, was geschieht, wenn der Sanierungspfad, wie er bis jetzt eingeschlagen worden ist, nicht zum Erfolg führt und demzufolge nach Ablauf der IV-Zusatzfinanzierung bei der IV wieder Defizite anfallen.

Der Bundesrat hat ein zweistufiges Vorgehen vorgeschlagen. Die erste Stufe beinhaltet den üblichen politischen und parlamentarischen Prozess: Der Bundesrat schlägt Massnahmen vor und legt diese anschliessend dem Parlament zur Beratung und zum Entscheid vor.

Die zweite Stufe - ebenfalls bereits im Gesetz enthalten - würde bedeuten, dass auf der einen Seite die Lohnbeiträge angehoben würden und auf der anderen Seite die Anpassung der Renten ausgesetzt würde. Wir haben von unserer Seite her wiederholt auf die problematischen Aspekte dieses Mechanismus aufmerksam gemacht. Ich halte sie noch einmal kurz fest: Kommt die Stufe 2 zum Tragen, bedeutet dies, dass die IV-Renten nicht mehr dem gleichen Anpassungsmechanismus folgen wie die AHV-Renten. Die AHV und die IV bilden gemeinsam die erste Säule unseres Vorsorgesystems. Die Nebenwirkungen und die langfristigen Effekte einer unterschiedlichen Entwicklung der IV- und AHV-Renten wurden aus unserer Sicht zu wenig geprüft. Deshalb lehnen wir dieses Vorgehen ab.

Sicher käme es mit dem Zünden der Stufe 2 zu Rentenkürzungen. Nach wie vor sind die IV- und auch die AHV-Renten nicht existenzsichernd, obwohl die Bundesverfassung dies so vorsieht. Mit Rentenkürzungen entfernen wir uns also noch weiter von dem, was in der Bundesverfassung steht. Dass Rentenkürzungen zu Mehrausgaben bei den Ergänzungsleistungen führen, sei der Vollständigkeit halber ebenfalls noch erwähnt. Ausserdem erachten wir es als problematisch, dass sich der IV-Ausgleichsfonds, bedingt durch die noch länger andauernde Schuldenrückzahlung und den [PAGE 736] geplanten Interventionsmechanismus, in einem sehr engen Korsett befindet: Was über 50 Prozent ist, muss an die AHV bezahlt werden, und wenn der Fondsstand unter 40 Prozent ist, kommt der Interventionsmechanismus zum Tragen.

Ihr Rat hat diesen Mechanismus in der ersten Lesung aus unserer Sicht zu Recht abgelehnt. Wir sollen und müssen politisch aushandeln, welche Massnahmen die geeigneten sind, um zu reagieren, sollte die IV wieder in ein Ungleichgewicht kommen.

Ich bitte Sie, Ihren Entscheid noch einmal zu bestätigen, hier der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit Hess Lorenz abzulehnen.

Dezidiert abzulehnen ist der Antrag der Minderheit Bortoluzzi. Er will einen Interventionsmechanismus, der ausschliesslich auf der Ausgabenseite greift. Folgen Sie der Minderheit Bortoluzzi, würden einerseits durch die Hintertüre wieder Kürzungen der Kinderrenten zum Thema, andererseits würden wiederum die IV-Renten nicht mehr angepasst. So, wie es hier formuliert ist, würden die Renten weder der Teuerung noch der Lohnentwicklung angepasst. Das bedeutet noch stärkere Kürzungen, als sie der Bundesrat vorgeschlagen hat.

Zusammenfassend bitte ich Sie, von einem wie auch immer ausgestalteten Mechanismus abzusehen. Folgen Sie bitte in beiden Punkten der Mehrheit.