Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2013-06-04
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-04
Wortprotokoll
Sie haben diese Vorlage - eine ursprünglich als Sanierungsvorlage konzipierte Revision - zu einem bescheidenen "Strukturreförmli" reduziert. Die Strukturkorrekturen sind zwar nicht völlig falsch, das muss man sagen. Allerdings machen wir diese Korrekturen zwanzig oder dreissig Jahre zu spät. Es wird aus meiner Sicht mit den bisher bereinigten Artikeln völlig unmöglich sein, die IV bis zum Auslaufen des Mehrwertsteuerbeitrags und der Zinsleistung des Bundes - das ist etwa in fünf Jahren - mit einer ausgeglichenen Rechnung zu versehen. Ich meine, das ist eine Illusion.
Diese IV-Vorlage entspricht nicht den grossspurigen Versprechen, die vor der befristeten Mehrwertsteuererhöhung gemacht wurden. Die Medienmitteilung der CVP, nachdem der Beschluss zur Mehrwertsteuer zustande kam, lautete: "Denn die Finanzierung der IV bei einer Annahme der Vorlage" - jener zur Mehrwertsteuer - "ist lediglich bis 2017 sichergestellt. Eine Sanierung bleibt also prioritär. Dabei wird man um weitere Leistungskürzungen nicht herumkommen." Das war die Medienmitteilung der CVP. CVP-Fraktionschef Schwaller sagte am 27. Mai 2008 in der Debatte: "Wir von der Mehrheit" - er meinte die Kommissionsmehrheit - "wollen erstens einmal dem Stimmbürger klar sagen: Wir machen eine 6. IV-Revision, diese wird ausgabenseitig sein." (AB 2008 S 299) Herr Schwaller hat auf irgendeine Art und Weise die Seite gewechselt, aber das sind wir ja von der CVP gewohnt. In ihrer Medienmitteilung blies die GLP damals ins gleiche Horn; ich lese Ihnen jetzt diese Zeilen nicht vor, aber es tönte in etwa gleich.
Der Ständerat macht mit der Schuldenbremse, wie er sie beschlossen hat, wieder den gleichen Fehler wie damals bei der befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer: Man sagt, man nehme zuerst einmal neue Einnahmen und dann schaue man wieder. Ich kann Ihnen das Gleiche garantieren, was ich Ihnen schon vor fünf oder sechs Jahren hier garantiert habe: Wenn Sie nun zusätzliche Einnahmen in Aussicht stellen, dann wird man diese zuerst realisieren, und alles andere wird hinausgeschoben - so, wie Sie hier auch diese Vorlage behandeln.
Ich bitte Sie also, bei Artikel 80 der Kommissionsmehrheit zu folgen und dazu dem Antrag der Minderheit bei den Schlussbestimmungen zuzustimmen. Das ist eine Schuldenbremse, die den Versprechungen, die vor der Erhöhung der Mehrwertsteuer gemacht wurden, gerecht wird. Das, was der Ständerat beschlossen hat, ist ein Ausweichen und eine Vermeidung von tatsächlichen Sanierungen. Der Bundesrat wird einerseits beauftragt, mit einer Vorlage aktiv zu werden; das wird in Artikel 80 von der Mehrheit beantragt. Die Minderheit, die ich vertrete, beantragt andererseits eine zusätzliche Massnahme: Sie verlangt bei einer schlechten Entwicklung der IV-Rechnung die Aussetzung der Rentenanpassungen und eine Reduktion der Kinderzulagen um einen Viertel. Das heisst, dass die durchschnittliche Kinderzulage für Rentner statt 540 Franken immer noch 410 Franken betragen würde. Das ist eine zumutbare Massnahme. Sie ist übrigens ursprünglich vom Bundesrat so vorgesehen worden; es ist so gesehen nichts Neues.
Es müsste den Befürwortern der Auftrennung der ursprünglichen Vorlage an sich leichtfallen, diesem Konzept zuzustimmen, weil sie ja immer wieder zum Ausdruck bringen, die IV sei auf Sanierungspfad und weiter gehende Änderungen seien nicht notwendig. Wenn dem so wäre, könnten Sie diesem Konzept, so, wie es die Minderheit beantragt, zustimmen, weil es ja dann gar nie in Kraft treten würde und nicht angewendet werden müsste.
Ich bitte Sie, hier zum Schluss die Sanierung nicht völlig aus den Augen zu verlieren und bei den Schlussbestimmungen dem Antrag meiner Minderheit zuzustimmen.