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Hess Lorenz · Nationalrat · 2013-06-04

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2013-06-04

Wortprotokoll

Die Minderheit bittet Sie, Absatz 3 von Artikel 80 beizubehalten und, anders als von der Mehrheit beantragt, nicht zu streichen. Es geht hierbei um die Schuldenbremse für die IV. Die Minderheit bittet Sie also, diesen Absatz nicht zu streichen und auch die Ergänzung zu Buchstabe b anzunehmen.

Der Mechanismus sieht Massnahmen vor für eine Situation, in welcher die IV in eine finanzielle Schieflage gerät. Das heisst, dass der Bestand der flüssigen Mittel und der Anlagen im IV-Ausgleichsfonds am Ende eines Jahres unter 40 Prozent einer Jahresausgabe liegt und absehbar ist, dass der Bestand auch im folgenden Jahr darunterliegen wird. Sinken also die Mittel unter diese Grenze, muss der Bundesrat den Beitragssatz um 0,1 Prozentpunkte erhöhen. Zudem wird die Anpassung der Renten an die Lohn- und Preisentwicklung sistiert. Die IV-Rente muss jedoch dem Betrag von 95 Prozent der von der AHV entrichteten Rente entsprechen.

Wir sind der Meinung, dass am Mechanismus, wie er in Artikel 80 Absatz 3 beschrieben ist, auch im Sinne einer gewissen Opfersymmetrie festgehalten werden sollte. Demzufolge bitten wir Sie, auch den Zusatz zu Buchstabe b anzunehmen.