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Gilli Yvonne · Nationalrat · 2013-06-04

Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2013-06-04

Wortprotokoll

Sie haben es gehört: Es geht heute darum zu entscheiden, ob Menschen, die auf eine Invaliditätsrente angewiesen sind, eine Vollrente bekommen, wenn sie nur noch zu 20 Prozent oder schon wenn sie noch zu 30 Prozent arbeitsfähig sind. Wir haben unter zwei Gesichtspunkten darüber zu entscheiden: Der eine ist der wirtschaftliche Gesichtspunkt; von diesem haben praktisch alle meine Vorrednerinnen und Vorredner gesprochen. Es geht um die Sanierung der IV und damit auch um die Tilgung der Schuldenlast und letztendlich um die Garantie, dass die IV auch in Zukunft Menschen mit Behinderung zugutekommt. Daneben haben wir aber auch ein soziales Anliegen, nämlich dass [PAGE 730] diejenigen Menschen, die als Folge von Behinderung, Krankheit oder Unfall auf eine Invaliditätsrente angewiesen sind, ein würdiges, selbstbestimmtes und wirtschaftlich gesichertes Leben führen können.

Wenn wir jetzt über den Minderheitsantrag Lohr entscheiden, ist es wichtig zu wissen, dass dieser beide Anliegen unterstützt. Er ist kostenbewusst - er ergibt sogar noch Einsparungen von ungefähr 45 Millionen Franken -, und er trägt der Tatsache Rechnung, dass es für Menschen, die auf der Basis von Invalidität eine Arbeitsfähigkeit von 20 bis 30 Prozent haben, ausserordentlich schwierig bis unmöglich ist, noch eine Arbeit zu finden. Sie wissen auch, dass im Laufe der bisher umgesetzten IV-Revisionen in diesem Bereich bereits weniger Renten gesprochen werden. Das heisst aber nicht unbedingt, dass die betroffenen Menschen jetzt im Arbeitsprozess tätig sind. Das heisst eben auch, dass diese Menschen - Menschen mit einer Invalidität von 70 bis 80 Prozent -, wenn sie Neurentner sind, einfach nur noch eine Rente von beispielsweise 50 Prozent zugesprochen erhalten und auf weitere Sicherheitssysteme der schweizerischen Sozialpolitik angewiesen sind, nämlich meistens zuerst auf Ergänzungsleistungen und anschliessend dann auch noch auf Sozialhilfe.

Nun ist es aber sowohl wirtschaftlich ein Blödsinn, eine solche Verlagerung in die Wege zu leiten - die Gemeinden und Kantone warnen auch davor und bitten uns ebenfalls, die Minderheit Lohr zu unterstützen -, als auch sozialpolitisch, weil es nämlich die betroffenen Menschen zu einem Spiessrutenlauf bei verschiedenen Ämtern zwingt, damit sie ihre wirtschaftliche Sicherheit erlangen. Das ist zwar noch möglich, aber es ist kränkend, und das Leben, das sie infolge dieser Massnahme zu führen haben, ist weniger selbstbestimmt.

Die grüne Fraktion bittet Sie deshalb dringend, der Minderheit Lohr zu folgen, das heisst, ab einer Invalidität von 70 Prozent eine volle Rente zu sprechen.