Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-06-17
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-06-17
Wortprotokoll
Zu Frage 1: Der Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Frankreich ist die Grundlage für die Binationalität des Flughafens Basel-Mülhausen. Vor diesem Hintergrund sind auch die Bestimmungen in Artikel 16 des Vertrages zu lesen. Danach sind schweizerische und ausländische Fluggesellschaften, deren Flüge über den schweizerischen Sektor des Euro-Airports abgewickelt werden, verkehrsrechtlich so zu behandeln, als ob sie von einem rein schweizerischen Flughafen aus operierten.
Die Schweiz hat sich bereits mehrmals gegen passagier- oder frachtbezogene Steuern des französischen Fiskus im schweizerischen Sektor ausgesprochen. Im Sinne der Binationalität des Flughafens haben die französischen Behörden bis zum jüngsten Vorfall auf eine solche Besteuerung denn auch verzichtet. Frankreich hat nun aber unilateral die "taxe de l'aviation civile" und die "taxe de solidarité" auf in- und ausländische Fluggesellschaften, die im schweizerischen Sektor des Flughafens operieren, ausgedehnt. Dies widerspricht dem binationalen Charakter des Flughafens und dem Sinn und Zweck des Staatsvertrages und ist aus diesem Grund für die Schweiz nicht akzeptabel.
Zu Frage 2: Der Flughafen Basel-Mülhausen gehört zu den wichtigsten Arbeitgebern in der Region Elsass. Die auf dem Flughafen tätigen französischen Arbeitnehmer sind dabei mehrheitlich von im schweizerischen Zollsektor tätigen Unternehmen angestellt. Der französische Staat hat selber ein Interesse an einer Erhaltung der Arbeitsplätze am Flughafen. Betreffend die "taxe de l'aviation civile" und die "taxe de solidarité" haben das Bazl und das EDA bei der französischen Luftfahrtbehörde interveniert. Weitere Interventionen werden folgen und sind aktuell Gegenstand von verwaltungsinternen Abklärungen. Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, für die noch offenen Steuerfragen am Flughafen Basel-Mülhausen mit Frankreich raschestmöglich eine Lösung im Geiste des binationalen Charakters des Flughafens zu finden. Zurzeit führen die zuständigen schweizerischen und französischen Behörden technische Gespräche.
Zu Frage 3: Die im Schweizer Zollsektor tätigen Unternehmen tragen zu einem grossen Teil zur wirtschaftlichen Entwicklung des Flughafens Basel-Mülhausen bei. Rechtsunsicherheit, sei es im Bereich des Arbeits- oder im Bereich des Steuerrechts, führte namentlich zur Rückstellung von Investitionsvorhaben. Mit dem Abschluss des "accord de méthode" konnten im Bereich des Arbeitsrechts Fortschritte erzielt werden. Betreffend die noch ungelösten Steuerfragen besteht jedoch weiterhin eine Unsicherheit, die Einfluss auf die wirtschaftlichen Aktivitäten auf dem Flughafen Basel-Mülhausen hat respektive haben könnte. Im Frachtbereich stellt sich die Frage, ob Fracht- und Speditionsunternehmen im Falle einer zusätzlichen Besteuerung noch gewillt sind, in Basel-Mülhausen zu investieren. Dies würde angesichts der teilweise realisierten und noch anstehenden Investitionen des Flughafens in die Frachtinfrastruktur schwer wiegen.
Der Bundesrat ist weiterhin von der grossen Bedeutung und dem Potenzial des Flughafens als Verkehrsinfrastruktur sowie von seiner Bedeutung als Wirtschafts- und Arbeitsplatz für die trinationale Region überzeugt. Er versucht deshalb, mit Frankreich Lösungen für die offenen Fragen zu finden.