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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2001-09-26

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-09-26

Wortprotokoll

Auch hier kurz einige Erläuterungen: Gemäss Artikel 2 des Wasserbaugesetzes ist der Hochwasserschutz Sache der Kantone. Der Bund ist Aufsichtsbehörde und leistet unter bestimmten Voraussetzungen Abgeltungen an wasserbauliche Massnahmen. Anders als zu Beginn des 19. Jahrhunderts sind die Kantone an der Linth heute durchaus in der Lage, die ihnen übertragenen wasserbaulichen Aufgaben zu erfüllen. Es besteht somit kein Anlass mehr, weiterhin von der bundesrechtlich vorgegebenen Zuständigkeitsordnung an der Linth abzuweichen.

Damit das in einem rechtsstaatlich korrekten Verfahren abläuft und eine entsprechende Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen vorgenommen werden kann, ist die Änderung eines Gesetzes nötig. Die beteiligten Kantone haben sich bereit erklärt, das Linthwerk weiterzuführen, und wollen an der bewährten Struktur und Selbstständigkeit der Unternehmung möglichst festhalten. Sie haben mit der Erarbeitung des Konkordats die Voraussetzung geschaffen, um das im letzten Jahrhundert geschaffene Werk weiterzuführen und zu erneuern und so den Hochwasserschutz in der Linthebene in eigener Verantwortung zu gewährleisten.

Auch hier empfehle ich Ihnen namens der Kommission Eintreten und Zustimmung zur Vorlage.