Villiger Kaspar · Bundesrat · 2001-09-27
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2001-09-27
Wortprotokoll
Ich danke zuerst einmal dafür, dass Herr Cornu unsere Antwort zumindest im technischen Bereich überzeugend findet; das ist in der Politik schon etwas, nicht wahr! Dass er politisch nicht ganz befriedigt ist, dafür habe ich - aus der Sicht der Betroffenen - ein gewisses Verständnis. Ich stimme ihm auch zu, wenn er sagt, dass für uns vielleicht 10 Millionen Franken nicht zu viel sind, aber für den einen, der auf eine Million angewiesen ist, kann das sehr viel sein.
Man muss ja aufpassen, dass man zwischen Zahlungsrückständen und Gesuchsüberhängen unterscheidet. Vielleicht war die Frage in der Interpellation etwas missverständlich. Von Zahlungsrückständen spricht man dort, wo eine Zahlung rechtsgültig zugesichert ist. Sie ist fällig, aber mangels Zahlungskrediten kann man sie nicht fristgerecht auszahlen. Das muss man von den Gesuchsüberhängen abgrenzen.
Gesuchsüberhänge - davon hat Herr Cornu gesprochen - gibt es vor allem dann, wenn eingereichte Gesuche an sich den rechtlichen Grundlagen entsprechen, man aber den Beitrag nicht oder nur mit einem zeitlichen Verzug zusichern kann, weil man keinen genügenden Verpflichtungskredit hat.
So gesehen haben wir nicht so viele Zahlungsrückstände; aber dadurch, dass wir über Verpflichtungskredite die Subventionen steuern, können dort sehr viele offene Verpflichtungen entstehen. Zwischen der Zusicherung eines Beitrages und der Schlusszahlung verstreichen manchmal mehrere Jahre, und die Zahlungen werden dann in Abhängigkeit zum Projektfortschritt geleistet. Deshalb kann man dort eigentlich auch nicht von stark angestiegenen Rückständen sprechen.
Dieses Problem ist vielleicht nicht so schlimm; aber bei den Gesuchsüberhängen sind es eben doch 520 Millionen Franken. Die hängigen Gesuche behandeln wir an sich nach dem Subventionsgesetz. Es gibt eine Prioritätenordnung: Es gibt eine Grundsatzverfügung bei Abgeltungen, und es gibt Ablehnung oder Zustimmung im Fall von Finanzhilfen - dort kann man auch ablehnen. Das ist also ungefähr die Mechanik und die Technik. Hier sind wir durch diese Verpflichtungskredite natürlich immer etwas eingeengt. Nach den gestrigen Beschlüssen des Nationalrates, Herr Cornu - aber sogar ohne den gestrigen Tag -, sind die Perspektiven nicht so ermutigend.
Nun aber doch noch rasch konkret zum Bereich der Abwasser- und Abfallanlagen, denn dieser Bereich hat den Bundesrat schon einige Male beschäftigt: Bundesrat und Parlament haben 1997 im Rahmen der Revision des Gewässerschutzgesetzes an sich einen Abbauplan - wenn Sie so wollen - vorgegeben. Aus heutiger Sicht sollten Ende 2006 die letzten Zahlungen erfolgen können. Das ist nicht in sehr kurzer Zeit, aber immerhin ist es ein Zeithorizont. Man sieht Licht am Ende des Tunnels. Im Übrigen haben Sie der Antwort entnehmen können, dass wir keinen unmittelbaren Handlungsbedarf erkennen können. Das Problem beschäftigt uns allerdings schon hin und wieder, und wir nehmen das Anliegen gerne zur Kenntnis.
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Schluss der Sitzung um 10.05 Uhr
La séance est levée à 10 h 05
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