Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-06-17
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-06-17
Wortprotokoll
Es obliegt den Banken, die mit ihren Aktivitäten verbundenen Risiken, auch Rechts- und Reputationsrisiken, zu kontrollieren und zu minimieren. Die Banken haben in jedem Fall die bestehenden rechtlichen Bestimmungen, wie z. B. die Geldwäschereibestimmungen, konsequent einzuhalten. Wenn die Finma in Bezug auf Neugeld und Neukunden markante Verschiebungen feststellt, kann sie dem bei den betroffenen Instituten nachgehen und entsprechende Informationen einholen. Die Finma hat aber keine rechtliche Grundlage, die Entgegennahme von Neugeldern präventiv und pauschal zu verbieten.