Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-06-17
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-06-17
Wortprotokoll
Die Planung von neuen Büroverwaltungsgebäuden erfolgt entsprechend den Normen und Standards des Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL). Diese sehen Zweier-, Vierer- und Gruppenbüros vor und sind von der parlamentarischen Kommission genehmigt. Im Rahmen der Belegungsplanung strebt das BBL mit dem zukünftigen Nutzer unter Berücksichtigung der Normen und Standards eine einvernehmliche Lösung an.
In Ittigen sind diese Verhandlungen mit dem Nutzer am Laufen. Der Nutzer wünscht aktuell primär eine Einer- und Zweierstruktur der Büros. Das BBL hofft, den Nutzer im Rahmen der Verhandlungen für eine Belegung nach den Normen und Standards des BBL zu überzeugen und dadurch eine langfristige und optimale Belegung des Verwaltungsgebäudes zu ermöglichen. Es ist eine Aufteilung von 70 Prozent an Zweier- und Viererbüros und 30 Prozent an Gruppenbüros bis zu 15 Arbeitsplätzen vorgesehen. Unterhalb der Stufe Abteilungsleiter besteht kein Anspruch auf eine alleinige Benutzung eines Zweierbüros. Das Verhältnis beträgt in absoluten Zahlen 630 Arbeitsplätze in Zweier- bis Viererbüros und 270 Arbeitsplätze in Gruppenbüros.