David Eugen · Ständerat · 2001-09-27
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-09-27
Wortprotokoll
Ich glaube schon, dass es hier um eine relativ grundsätzliche Frage der Mehrwertsteuerausgestaltung geht. Ich bin der Meinung, dass wir uns als Gesetzgeber Mühe geben müssen, die Mehrwertsteuerprinzipien zu beachten. Wir können nicht jedes Mal, wenn irgendjemand aus irgendwelchen Gründen von der Steuer betroffen wird, weil er z. B., wie es hier der Fall ist, nachträglich überrascht wird und eine Steuerrechnung bekommt, das Gesetz ändern, damit diese Steuerrechnung nicht mehr eintrifft.
Wir müssen uns fragen: Sind die Grundsätze der Mehrwertsteuer beachtet oder nicht, wenn wir solche Lösungen treffen? Was uns hier vonseiten des Nationalrates vorgeschlagen wird, verletzt fundamentale Grundsätze der Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer sagt, dass Innenumsätze nicht besteuert und Aussenumsätze besteuert werden. Daher sind die Sekretariatsarbeiten beim Gewerbeverband, wenn er diese selber macht, ein Innenumsatz, der nicht besteuert wird. Wenn der Gewerbeverband hingegen hingeht und diese Dienstleistung von irgendwo bezieht, dann wird sie besteuert. Das ist das Einmaleins der Mehrwertsteuer. Da können wir einfach sagen: Das machen wir nicht mehr, oder bei Einzelnen hören wir jetzt einfach damit auf! Das ist aber daneben, finde ich. Wir müssen an den Prinzipien wirklich festhalten.
Sagen Sie mir jetzt einen Grund, Herr Büttiker, am Beispiel eines Treuhandbüros. Ein Treuhandbüro macht die Sekretariatsarbeiten für sich selber, es wird nicht besteuert, wenn es seine Sekretärin damit beschäftigt. Geht es hin und bezieht diese Sekretariatsarbeiten von auswärts, kauft sie als Dienstleistung ein, muss es selbstverständlich Mehrwertsteuer bezahlen. Das hat nichts mit Willkür zu tun, das ist die Regel der Mehrwertsteuer. Wenn Sie Aussenumsätze machen, müssen Sie eben die Mehrwertsteuer bezahlen. Bei den Steuerbefreiten wirkt sich die ganze Geschichte noch deutlicher aus. Herr Plattner hat das Beispiel des Spitals erwähnt.
Wir können auch das Beispiel des Spitals nehmen: Wenn ein Spital sagt, es mache die administrativen Arbeiten selbst, ist das ein Innenumsatz. Da fällt keine Mehrwertsteuer an. Wenn das Spital sagt, nein, es lasse ein Treuhandbüro für sich arbeiten, dann gibt es eine Rechnung, und dort muss die Mehrwertsteuer bezahlt werden. Nach Ihrem Vorschlag, Herr Büttiker, gibt es keinen Grund dafür, dass der Aussenbezug des Spitals nicht auch befreit wäre; dann müsste dieser Mehrwert-Aussenbezug beim Spital auch befreit werden; Spitäler sollten dann an sich steuerbefreit sein, wenn sie Aussenumsätze bezögen. Was gibt es da für einen Grund, jetzt bei Prüfungen und bei Verbänden, die Prüfungen durchführen, plötzlich zu sagen, die Aussenumsätze würden befreit und beim Spital würden sie weiter besteuert?
Der Weg, den Sie vorschlagen, führt zu einer Aushöhlung grundlegender Prinzipien der Mehrwertsteuer. Ich bitte Sie einfach, diesen Schritt nicht zu tun.
Dieser Fall ist entstanden, weil sich die betreffenden Organisationen zu spät Gedanken darüber gemacht haben, wie die Mehrwertsteuersituation ist, und weil nachher eine grössere Steuerrechnung aufgetaucht ist. Ich verstehe ihren Unwillen darüber, aber diese Tatsache kann doch nicht dazu führen, dass der Gesetzgeber nachher einfach das Prinzip der Abgrenzung von Innenumsätzen und Aussenumsätzen umstösst und sagt, das gelte jetzt hier nicht - nur damit diese Gruppe diese Steuer nicht bezahlen muss.
Die Mehrwertsteuer ist die Haupteinnahmenquelle der Eidgenossenschaft, und die Verbrauchssteuer hat durchaus ein klares System. Natürlich haben wir es da und dort mit Befreiungen durchbrochen, aber wir haben klare Systemgrenzen; diese Grenzen zu überschreiten, das macht letztlich die Steuer willkürlich. Der Schritt, der hier vorgeschlagen wird, führt in einem massgeblichen Punkt und nicht in einem kleinen Punkt vom Prinzip weg.
Deshalb möchte ich Ihnen empfehlen, dem Antrag Büttiker nicht zu folgen und der Kommission zuzustimmen. Sie hat im Übrigen nach ausführlicher Diskussion dieses Themas ihre Anträge vielleicht mit Enthaltungen, aber einstimmig beschlossen.