Casanova Corina · 2013-06-17
Casanova Corina · Graubünden · 2013-06-17
Wortprotokoll
Zuerst möchte ich der GPK ganz herzlich danken, dass sie sich Zeit genommen hat und sich auch mit Fragen der Bundeskanzlei auseinandergesetzt hat. Wir hatten die Möglichkeit, auch über die Projekte in der Bundeskanzlei zu berichten, über die Art und Weise, wie wir die Projekte steuern und führen in der Bundeskanzlei, und ich danke Ihnen, dass Sie das auch so aufgenommen haben.
Zum Projekt Vote électronique: Der Bundesrat hat am letzten Freitag den dritten Bericht genehmigt und verabschiedet. Er ist auch veröffentlicht worden. Es ist ein wichtiger Bericht für uns. Der letzte datierte vom Jahr 2006. Insofern enthält er einen Rückblick und einen Ausblick, wie es weitergehen soll mit dem Projekt Vote électronique. Es geht darum, den Vote électronique schrittweise auszudehnen, sodass immer mehr Personen auch elektronisch stimmen und wählen können. Wichtig ist dabei für uns ganz sicher die Sicherheit, und dafür dient auch die Verifizierbarkeit. Es würde mich freuen, in Ihrer Kommission näher darüber diskutieren zu können.
Weiter hat die Bundeskanzlei das Projekt "politische Rechte" in die Teilrevision geschickt. Auch hier danke ich Ihrem Rat, denn wir konnten hier auch eine parlamentarische Initiative aufnehmen, die sagt, dass Nachzählungen nur stattfinden sollen, wenn wirklich Unregelmässigkeiten stattgefunden haben oder glaubhaft gemacht werden, und nicht schon bei knappen Ergebnissen.
Die Botschaft zum Vernehmlassungsgesetz wird im Herbst kommen. Wir mussten die Vernehmlassungsfrist verlängern; wir haben das auf Wunsch der Kantone gemacht. Jetzt sind alle Stellungnahmen eingegangen, und wir sind daran auszuarbeiten, wie die Botschaft aussehen soll. Die Bundeskanzlei steht auch in regelmässigem Kontakt mit den Staatskanzleien der Kantone; es gibt da regelmässig Konferenzen. Gerade für viele Fragen der politischen Rechte sind das für uns sehr, sehr wichtige Ansprechpartner, sind doch die Kantone diejenigen, die Abstimmungen und Wahlen auch organisieren müssen.
Die Revision des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes hat der Bundeskanzlei neue Aufgaben, neue Kompetenzen gebracht. Wir sind jetzt daran, die konzeptionelle Arbeit zu machen. Ein Teil dieser neuen Regelungen wird am 1. Januar 2014 in Kraft treten, ein weiterer Teil am 1. Januar 2015. Wir haben uns da wirklich auf wenig Ressourcen beschränkt, damit wir das auch massvoll umsetzen können.
Erwähnt wurde auch die elektronische Geschäftsverwaltung (Gever) in der Bundesverwaltung. Die Bundeskanzlei hat hier eine Koordinationsaufgabe. Sie setzt alles daran, dass die elektronische Geschäftsverwaltung in der Bundesverwaltung auch umgesetzt wird. Zurzeit haben wir einige Probleme zu lösen, aber wir sind zuversichtlich, dass wir, die Bundeskanzlei, das zusammen mit den Departementen lösungsorientiert angehen können.
[VS]