Heer Alfred · Nationalrat · 2013-06-17
Heer Alfred · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-17
Wortprotokoll
Ich möchte eine kurze Zusammenfassung dessen vorbringen, was wir in der GPK-Subkommission Bundeskanzlei angeschaut haben.
Vorerst einmal zum Umsetzungsstand der Projekte der Bundeskanzlei: Hier ist ein grösseres Projekt das E-Voting. Der dritte Bericht sollte 2013, also jetzt dann, zuhanden der Kommissionen fertiggestellt sein. Er wird dann auch einen Rückblick auf die zehnjährige Erfahrung und einen Ausblick in die Zukunft beinhalten. Pilotkantone waren Zürich, Genf und Neuenburg. Das Ziel des E-Votings soll es sein, dass alle Kantone und die gesamte Bevölkerung mitmachen. Priorität haben aber die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, da bei ihnen das Interesse sehr gross ist. Wir wurden auch über Sicherheitsbedenken informiert, welche mit einer elektronischen Abstimmung einhergehen. Insbesondere die Verifizierbarkeit soll in Zukunft gegeben sein.
Im Weiteren laufen Projekte für amtliche Veröffentlichungen, welche elektronisch statt auf Papier erfolgen sollen. Hier braucht es allerdings dann noch Gesetzesänderungen, damit die elektronischen Versionen Rechtskraft erlangen. Die Vernehmlassung dazu ist erfolgt.
Ein weiteres Projekt ist das Internetprojekt www.ch.ch, welches von Bund und Kantonen finanziert wird. Dieses Projekt wurde im vergangenen Jahr, gemäss Bundeskanzlei, einer erfolgreichen Erneuerung unterzogen.
Dann gibt es das Programm Gever; das ist das Programm für die elektronische Abwicklung von Parlaments- und Bundesratsgeschäften. Das Programm wurde 2008 gestartet und hätte 2011 abgeschlossen werden sollen. Das Projekt wurde mittlerweile abgeschlossen. Die Delegierten haben im Jahre 2012 Bericht erstattet. Die Nachfolgeorganisation wurde von der Bundeskanzlei übernommen. Man steht hier vor grossen Herausforderungen. Dies ist sicherlich ein Projekt, welches auch von der GPK weiterverfolgt werden muss.
Im Weiteren hat sich die GPK auch über Querschnittmassnahmen bezüglich der Begleitung von wichtigen Informatikprojekten informieren lassen. Darüber hat die Bundeskanzlerin umfassend Auskunft gegeben.
Ein altes Thema betrifft das Vernehmlassungsgesetz. Bekanntlich hat die GPK hierzu Empfehlungen abgegeben, und wir haben am 20. September 2012 drei Postulate zu diesem Thema im Rat angenommen. Hier geht es darum, eine Verbesserung der Anhörungs- und Vernehmlassungspraxis zu erreichen. Die GPK-Subkommission hat sich hier nach dem [PAGE 1023] Stand der Botschaft erkundigt. Diese soll nun in der zweiten Hälfte dieses Jahres verabschiedet werden. Sämtliche Details zu diesem Geschäft können Sie selbstverständlich der Ratsdebatte vom 20. September 2012 entnehmen, weshalb ich hier auf eine detaillierte Zusammenfassung verzichte.
Dann haben wir noch die Teilrevision des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes, welche in der Herbstsession 2012 beschlossen wurde. Diese gibt der Bundeskanzlei zusätzliche Kompetenzen zur Schaffung eines in der Bundeskanzlei angesiedelten Präsidialdienstes, Kompetenzen im Bereich des Controllings der Bundesratsgeschäfte und -beschlüsse sowie ein Antragsrecht. Die Bundeskanzlei kann aber diese zusätzlichen Aufgaben nicht sofort wahrnehmen, da die Ressourcen noch fehlen. Ein Teil der neuen Regelungen soll per 1. Januar 2014 und ein weiterer Teil per 1. Januar 2015 in Kraft treten.
Zudem wurde auch die Frage der Zusammenarbeit der Bundeskanzlei mit den Staatskanzleien der Kantone aufgeworfen, dies vor allem darum, weil im September 2012 bei den Referenden zu den Staatsverträgen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt mit dem Vereinigten Königreich, Österreich und Deutschland die Unterschriften aus dem Kanton Genf zu spät eingetroffen waren. Es gibt eine Konferenz der Staatskanzleien der Kantone und der Bundeskanzlei. Bezüglich der Frage der verspätet eingetroffenen Unterschriften wird allerdings versucht, das aufgetretene Problem über die Revision des Gesetzes über die politischen Rechte zu lösen.
Es wurde auch gefragt, wie hoch der Frauenanteil in der Bundeskanzlei sei. Dieser sei zufriedenstellend: Die Hälfte der Arbeitnehmenden sei weiblich, wobei im Kaderbereich allenfalls Handlungsbedarf bestünde, da dort der Anteil an weiblichen Beschäftigten nur 35 Prozent beträgt.
Ich möchte der Frau Bundeskanzlerin für die gute Arbeit herzlich danken - dies in meinem und auch im Namen der GPK.