Villiger Kaspar · Bundesrat · 2001-09-27
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2001-09-27
Wortprotokoll
Ich bin hier in einer etwas kuriosen Lage, weil Frau Leumann und Herr Büttiker in der Tat dem Bundesrat helfen und ich eigentlich eine diebische Freude davon hatte, dass die WAK anders entschieden hat. Es ist nicht so ganz einfach, das hier zu erklären. Ich sehe den erhobenen Zeigefinger des Herrn Büttiker, und dann wird es immer gefährlich, nicht wahr!
Aber ich will es doch kurz von der Sache her erklären und sagen, warum der Bundesrat den Anträgen leicht resignierend - wie häufig bei Parlamentarischen Initiativen - zugestimmt hat.
Richtig ist es eben schon, dass es sich um eine allgemeine Konsumsteuer handelt - Herr Plattner hat das ganz klar gesagt -, und eine solche Steuer muss möglichst umfassend sein. Überall dort, wo es Bruchstellen hat, wo Steuersätze geändert werden oder Entlastungen erfolgen - seien es echte oder unechte Befreiungen -, ergeben sich Probleme der Gerechtigkeit und der Abgrenzung. Bei den [PAGE 605] Spitalküchen war es so. Das Outsourcing-Problem ist generell ein solches Problem: Sie können da immer sagen, wenn Sie Ihren eigenen Juristen haben, wenn er Mitglied Ihres Teams ist, dann kostet das keine Mehrwertsteuer. Aber wenn Sie einen Anwalt von aussen nehmen, ist das dann eine Dienstleistung usw. Das ist in diesem System halt so, und deshalb ist es richtig, dass man Ausnahmen möglichst restriktiv macht.
Nun hat bei den Prüfungen die Praxis der Steuerverwaltung geändert. Wir sind auch damit einverstanden, dass man dies jetzt festschreibt. Am Anfang war es wahrscheinlich eine etwas engherzige Praxis - das hat vielleicht auch diesen Unmut erzeugt -, aber dieses wichtige Anliegen ist heute erfüllt. Wenn man das jetzt noch kodifizieren will, ist das auch richtig so.
Die Frage stellt sich jetzt einfach bei den Vorumsätzen. Man kann sich schon mokieren und sagen, es habe mit Bleistiften und Sesseln nichts zu tun. Aber lustigerweise ist mir - unabhängig von Herrn Plattner - gestern Abend, als ich mich noch einmal in dieses Thema hineingelesen habe, genau der gleiche Gedanke gekommen: Wo ist das Ende? Das sind nun einfach Dienstleistungen, die man erbringen muss, wenn man solche Prüfungen machen muss. Diese sind aber eigentlich in diesem Sinne alltäglich, wie anderes auch, eine Organisation der Prüfung, eine Organisationshilfe, Sekretariatsarbeiten durch Dritte. Wenn Sie für so etwas ein Sekretariatsunternehmen von Dritten oder ein Informatikzentrum beauftragen, dann ist die Mehrwertsteuer halt auf der Rechnung, bei allen Dingen. Wenn Sie das auch noch annehmen, führen Sie das natürlich nicht so weit ad absurdum; es ist eingegrenzt. Aber es ist so gesehen nicht gerechtfertigt.
Ich will jetzt nicht im Detail darauf eingehen. Ich habe hier ein Riesenmanuskript mit rechtlichen Überlegungen im Detail, aber ich muss das alles nicht wiederholen. Herr Plattner hat das alles erwähnt. Einfach noch eine Bemerkung dazu, warum der Bundesrat dann halt doch zugestimmt hat: Die ganzen Diskussionen in der nationalrätlichen WAK waren derart eindeutig, dass wir uns gesagt haben: Hier haben wir keine Chance. Letztlich geht es um zwei bis drei Millionen Franken. Wir haben noch zwei, drei solche Sünden gemacht. Bon - machen wir kein Riesentheater!
Aber rein von der Sache her - von der Systematik der Mehrwertsteuer her - müsste man eigentlich der Mehrheit Ihrer WAK zustimmen. Deshalb lasse ich persönlich durchblicken, dass ich für den Entscheid der Mehrheit Ihrer WAK sehr viel Sympathie habe.
Ich erfülle im Namen des Bundesrates meine kollegiale Pflicht und erinnere Sie doch daran, dass der Bundesrat dem Entwurf der WAK des Nationalrates vollumfänglich zugestimmt hat.