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Humbel Ruth · Nationalrat · 2013-06-20

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-20

Wortprotokoll

Die Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" wurde am 14. Februar 2012 mit 135 557 gültigen Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. Die Initiative verlangt eine grundsätzliche schweizerische Zuwanderungspolitik durch eine eigenständige staatliche Steuerung der Zuwanderung.

Gemäss Artikel 121a Absatz 2 des Initiativtextes soll die Zahl der Aufenthaltsbewilligungen durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente für sämtliche Bewilligungen, unter Einbezug des Asylwesens, begrenzt werden. Der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen kann beschränkt werden. Absatz 3 will jährliche Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz ausrichten, dies unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer; Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind einzubeziehen. Gemäss Absatz 4 dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen. Die Übergangsbestimmung verlangt, dass dem Verfassungsartikel widersprechende völkerrechtliche Verträge innerhalb von drei Jahren neu zu verhandeln sind.

Die Staatspolitische Kommission hat die Volksinitiative an ihrer Sitzung vom 2. Mai dieses Jahres beraten und Hearings mit Vertretern des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes, des Schweizerischen Gewerbeverbandes, des Schweizerischen Bauernverbandes, des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, Travail Suisse und der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen durchgeführt. Alle Teilnehmer der Hearings sprachen sich klar gegen diese Initiative aus. Bei allen bestand Einigkeit darüber, dass eine Annahme der Initiative der Schweizer Wirtschaft massiv schaden und die bilateralen Beziehungen zu unseren europäischen Partnerländern infrage stellen würde, denn die vorgeschlagene Regelung ist mit dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union sowie mit der entsprechenden Efta-Konvention nicht vereinbar. Die Zuwanderungspolitik der Schweiz basiert auf dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU sowie einer beschränkten Zulassung von Angehörigen der übrigen Staaten aus wichtigen wirtschaftlichen Gründen; dieser Grundsatz hat sich bewährt.

Die Initiative will die generelle Kontingentierung der Zuwanderung wieder einführen und den Inländervorrang in der Verfassung verankern. Damit würden wir unser duales System aufgeben und die Steuerung der Zuwanderung den Behörden überlassen. Anstelle der Steuerung der Zuwanderung über die wirtschaftliche Situation in der Schweiz und die damit verbundene Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften kämen bürokratische Behördenentscheide zum Tragen. Kontingente führen nicht ohne Weiteres zu einer tieferen Zuwanderung. Wir, jedenfalls die Älteren in diesem Saal, erinnern uns an die 1970er Jahre, als die Zuwanderung trotz Kontingentierung höher war als heute. Denn wer bekommt die Kontingente? Nach welchen Regeln werden sie verteilt?

Bekanntlich haben wir in der Schweiz trotz der Zuwanderung qualifizierter Personen einen Fachkräftemangel. Der Schweizer Wirtschaft fehlen nach eigenen Angaben insgesamt 10 000 gut ausgebildete Berufsleute. In gewissen Branchen melden viele Firmen Schwierigkeiten bei der Rekrutierung von Fachleuten an. Es fehlt in der Schweiz medizinisches Gesundheitspersonal, und es hat auch zu wenig Ingenieure, Informatiker und Bauführer. Experten warnen gar, dass der Mangel die wirtschaftliche Entwicklung abwürgen könnte. Von den Vertretern des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes, des Schweizerischen Gewerbeverbandes wie auch des Schweizerischen Bauernverbandes wurde in der Kommission ausgeführt, wie wichtig die Rekrutierung des Personals aus dem Ausland sei. Alleine in der Landwirtschaft hat es über 10 000 Angestellte ausländischer Herkunft.

Es ist klar, dass ein Kontingentierungssystem zu einem Verteilkampf um ausländische Arbeitskräfte führen würde und die Behörden enorm unter dem Druck der Branchen stünden. Ich erinnere nur an die negativen Reaktionen gewisser Branchen auf die Anrufung der Ventilklausel durch den Bundesrat. Kontingente sind komplex, willkürlich und führen zu einem bürokratischen Aufwand. Die Wirtschaft kennt ihre eigenen Bedürfnisse besser, als es die Behörden tun.

Die Initiative äussert sich denn auch nicht zur konkreten Ausgestaltung von Kontingenten bezüglich Höhe und Zuteilung. Doch die Frage nach der Zuteilung ist zentral, weil eine Kontingentierung unter dem Druck der Branchen zu einer grösseren Zuwanderung führen könnte, als wir sie heute haben. Was passiert, wenn die Zahl der Asylsuchenden aus [PAGE 1123] politischen Krisenregionen steigt? Werden dann die Kontingente einfach erhöht, oder werden weniger Aufenthaltsbewilligungen für erwerbstätige Ausländer erteilt?

Wir haben das Glück, in einem schönen, attraktiven Land mit hoher Lebensqualität und einer prosperierenden Wirtschaft leben zu dürfen. Die Schweiz gehört zu den wettbewerbsfähigsten Ländern der Welt und hat erfreulicherweise eine vergleichsweise sehr tiefe Arbeitslosigkeit. Wir sind ein Einwanderungsland, allein schon deshalb, weil unsere Geburtenrate zu tief ist, um langfristig das Überleben unserer Gesellschaft sicherzustellen. Solange wir Wirtschaftswachstum wollen, brauchen wir die Zuwanderung. Die ausländische Wohnbevölkerung leistet im Übrigen einen grösseren Beitrag an unser System der sozialen Sicherheit, als sie Leistungen bezieht. Insbesondere AHV und IV haben in den letzten Jahren von der Zuwanderung profitiert und sich finanziell stabilisieren können. Das sind die Fakten.

Persönliche Wahrnehmung und gefühlte Wahrheit sind etwas anderes: Die Bevölkerung ist verunsichert, man steht mit dem Auto Tag für Tag im Stau, empfindet grösseren Druck am Arbeitsplatz und beklagt hohe Mieten.

Das schweizerische Wirtschaftswachstum und die damit einhergehende grosse Zuwanderung stellen uns zweifellos vor grosse Herausforderungen, insbesondere bei der Integration sowie in den Bereichen Infrastruktur- und Raumplanung, Wohnungsmarkt, Verkehr, Arbeit, Bildung sowie Umwelt- und Sozialpolitik. Geeignete Massnahmen müssen in den jeweiligen Handlungsfeldern getroffen werden, wie beispielsweise mit dem Raumplanungsgesetz oder bei den Verkehrsinfrastrukturen. Probleme in diesen Bereichen, insbesondere was das Wohnen betrifft, können allerdings nicht einfach auf die Zuwanderung zurückgeführt werden. So hat beispielsweise die Wohnfläche in den letzten dreissig Jahren von 34 Quadratmetern auf heute 50 Quadratmeter pro Person zugenommen. Wohnungsknappheit und steigende Wohnkosten sind primär eine Folge des gestiegenen Wohlstands.

Das Freizügigkeitsabkommen hat seit seiner Einführung insgesamt positive Auswirkungen auf das Wachstum, den Lebensstandard, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Sozialwerke. Das wurde an der Kommissionssitzung von allen Hearingsteilnehmern bestätigt. Mit den flankierenden Massnahmen konnten Missbräuche im Bereich der Lohn- und Arbeitsbedingungen weitgehend verhindert werden. Mit Anforderungen an den Nachweis der Selbstständigkeit zwecks Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit wie auch mit der Verschärfung der Solidarhaftung für Erstunternehmer wurden die flankierenden Massnahmen verstärkt.

Die Personenfreizügigkeit gehört zu den zentralen Grundfreiheiten, die aus Sicht der EU mit einer Teilnahme am europäischen Binnenmarkt verbunden sind. Bei einer Annahme der Initiative wäre die Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens infrage gestellt. Ein solches Szenario hätte gravierende Konsequenzen für die Schweizer Volkswirtschaft, die jeden zweiten Franken in der EU verdient.

Das Freizügigkeitsabkommen ist eines von insgesamt sieben sektoriellen Abkommen, welche gleichzeitig zwischen der Schweiz und der EU abgeschlossen wurden. Bei einer Kündigung des Freizügigkeitsabkommens würden die anderen Abkommen automatisch hinfällig. Zudem würde die von der Initiative geforderte Zulassungsregelung sowohl für die schweizerischen Arbeitgeber als auch für die Arbeitsmarkt- und Migrationsbehörden der Kantone und des Bundes zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand führen.

Abschliessend noch kurz zu den aktuellen Zahlen: Im letzten Jahr betrug die Nettozuwanderung 73 287 Personen. Von 20 000 Personen, die im Rahmen des Familiennachzugs aus Drittstaaten in die Schweiz zogen, kamen 8000 wegen einer Heirat mit einem Schweizer oder einer Schweizerin. Das sind viele, aber von Masseneinwanderung zu sprechen ist übertrieben und populistisch. Im letzten Jahr sind im Übrigen auch etwa 30 000 Schweizerinnen und Schweizer ausgewandert. Rund 716 000 Schweizerinnen und Schweizer leben im Ausland; das sind 10,4 Prozent aller Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. Auch Schweizerinnen und Schweizer, welche im Ausland leben, müssen in die Überlegungen mit einbezogen werden. Diese Initiative dürfte auch ihr Schicksal betreffen; sie betrifft sicher diejenigen, welche von der Personenfreizügigkeit mit Europa profitieren.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 18 zu 7 Stimmen Zustimmung zum Antrag des Bundesrates, Volk und Ständen die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Namens der Kommission bitte ich Sie, diesem Antrag zu folgen.