Leuenberger Ernst · Ständerat · 2001-09-27
Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-09-27
Wortprotokoll
Zuerst etwas zum Formellen: Ich habe einen Einsatz versäumt, sonst hätten Sie meinen Einzelantrag als Minderheitsantrag vorgelegt erhalten. Ich habe schlicht und einfach das Sekretariat nicht gebeten, Ihnen den Antrag, den ich in der Kommission gestellt hatte und der dort mit 6 zu 4 Stimmen unterlag, als Minderheitsantrag zu unterbreiten. Vielleicht erweisen mir die Mit-Minderheitsunterzeichner die Ehre und votieren auch noch in meinem Sinn, damit Sie sehen, dass das nicht irgendeine Individualidee ist, die ich hier vertrete.
Die Grundidee ist eigentlich einfach. Wenn denn wirklich eines Tages ausserordentliche Erträge anfallen sollten: Was soll mit diesen ausserordentlichen Erträgen geschehen? Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Ich bekenne offen, dass sich damit grosse, kreative, neue, einmalige Dinge
tun liessen. Ich muss allerdings gestehen, es wäre wohl schwer Mehrheiten - wegen des politischen Willens - beizubringen. Es gibt am anderen Ende der Skala des Handelns die etwas verrückte Idee, dass man sagt: Diese ausserordentlichen Erträge lassen wir einfach so in den Haushalt einfliessen. Das führt dann unter Umständen zur Versuchung zu sagen: Wir haben ja viel zu viel Geld in der Kasse, wir senken zum Beispiel die Steuern. Dann haben wir, wenn sich die Effekte dieser ausserordentlichen Erträge verflüchtigt haben, ein Riesenfinanzloch.
Es gibt nun aber den Mittelweg, den Herr Walker im Nationalrat vorgeschlagen hat und dem der Nationalrat zugestimmt hat, zu sagen: Sollten solche ausserordentlichen Erträge anfallen, dann geben wir dem Bundesrat via Motion den verbindlichen Auftrag, diese Mittel für die Schuldentilgung einzusetzen - ein vernünftiger Mittelweg zwischen diesen beiden Extremen, die ich soeben geschildert habe.
Nun müssen wir vielleicht zugeben, dass in der Finanzkommission die ganz grosse Angst vorherrschte, diese Motion sei - gewollt oder unbeabsichtigt - so etwas wie ein Torpedo gegen die Schuldenbremse. Ich stehe natürlich nicht gerade im Geruch, ein glühender Verfechter der Schuldenbremse zu sein; das können Sie aber Herrn Walker nicht unterschieben, vielleicht mir, aber Herrn Walker können Sie das nicht unterschieben, er hatte tatsächlich die Schuldenbremse im Auge. Wenn ich die Erwägungen anschaue, die der Verwaltungsvertreter in der Finanzkommission unterbreitete, sehe ich, dass er laut Protokoll - man dürfte das zwar nicht zitieren, aber es ist nichts Geheimes darin - ausführte, der Bundesrat habe diese Motion als Motion entgegengenommen, "erstens zur Unterstreichung der Wichtigkeit ihres Anliegens und zweitens zur Vermeidung falscher Signale". Er fügte dann bei, dass diese Motion rein auf der formalen Ebene selbstverständlich im Prinzip überwiesen und dann abgeschrieben werden könnte, weil bezüglich der Schuldenbremse, wie das der Präsident der Finanzkommission soeben ausgeführt hat, die wesentlichen Überlegungen dazu auch angestellt wurden. Ich finde jedenfalls: Nachdem wir ja diese Woche einige Signale ins Land ausgesendet haben - nicht alles glückliche, meines Erachtens, aber lassen wir das beiseite -, könnten wir hier finanzpolitisch auch dem Nationalrat das kleines Signal senden, dass wir finden, es seien allfällige ausserordentliche Erträge zur Schuldentilgung zu verwenden. Ich hoffe, dass es Herrn Bundesrat Villiger gelingt, die Mehrheit dieses Rates davon zu [PAGE 601] überzeugen, dass zwischen der Schuldenbremse, die Sie sich glühendst herbeisehnen, und diesem Instrument hier keine Ausschliesslichkeiten bestehen.
Ich will beifügen, dass mir die Begründungen des Motionärs teilweise schon etwas Sorge bereitet haben; das sei nicht verschwiegen. Denn Herr Walker hatte den Verkauf weiterer Swisscom-Anteile im Auge, und das ist nicht meine Wunschvorstellung. Aber sollte es geschehen, dann lieber Schuldentilgung als sonst irgendetwas Verrücktes. Herr Walker hat ja gleich noch die Möglichkeit diskutiert, dass man die Post und die SBB auch noch verkaufen könnte. Da hätte ich dann mit Herrn Walker Differenzen. Das ändert nichts daran, dass ich der Meinung bin und bleibe, allfällige ausserordentliche Erträge seien klugerweise in erster Priorität eben für die Schuldentilgung zu verwenden.
In diesem Sinne bitte ich auch jene, die in der Finanzkommission nur ein Postulat gewollt haben, hier jetzt ohne Scheu einer Motion zuzustimmen und damit die richtigen Zeichen zur richtigen Zeit abzusenden und zu setzen.