Rechsteiner Paul · Ständerat · 2013-06-19
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-06-19
Wortprotokoll
Es ist eine schwierige, ja verfahrene Ausgangslage. Schon in der Kommission stellte sich die Frage einer Gesamtabstimmung über die Ergebnisse der Einigungskonferenz; das hat ja jetzt dieses Resultat produziert. Auch hier stellt sich jetzt dann die Frage, was es bedeutet, wenn das Geschäft in diesem Rat nicht abgeschrieben wird, der Nationalrat es aber trotzdem abschreibt. Angesichts der realistischerweise so zu würdigenden politischen Ausgangslage in diesem Punkt wäre das Geschäft meines Erachtens im Nationalrat abgestürzt, auch wenn es in der Einigungskonferenz anders gekommen wäre; sonst gehe ich mit fast nichts von dem einig, was Herr Kuprecht gesagt hat.
Es stellt sich jetzt noch die Frage einer Bewertung dieser Ausgangslage. Etwas hat nie zur Diskussion gestanden, ist jetzt aber thematisiert worden: Es hätte durchaus ein Resultat geben können, das in beiden Räten Zustimmung gefunden hätte, wenn man bereit gewesen wäre, sich auf das kleine, bescheidene Teilergebnis des stufenlosen Rentensystems mit den Kautelen zu verständigen. Es genügte aber vielen nicht, die Kautelen waren eben auch umstritten. Die eine Kautel, keine Rückwirkung, war die Position, die hier eingeführt wurde. Die andere Kautel war die Limite von 70 Prozent für eine ganze Rente. Wenn man sich auf dieses Teilergebnis hätte verständigen können, dann hätte es eingeführt werden können.
Wenn man vom schematischen Rentenanspruch zum stufenlosen System wechseln würde, wäre das eine grosse Veränderung, eine Modernisierung im IV-Rentensystem, die gewisse bescheidene Spareffekte hätte. Wenn man sich da fände, könnte meines Erachtens trotz der sonst schwierigen Ausgangslage in beiden Räten eine Revision angestossen werden. Das könnte auch in Form einer Kommissionsinitiative geschehen. Alles, was darüber hinausgeht, wird es nicht schaffen.
Was den Interventionsmechanismus betrifft, haben wir uns mehrfach ausgetauscht. Die Philosophien gehen hier fundamental auseinander. Ich möchte noch einmal auf die Verfassung hinweisen; wir werden das dann bei der AHV durchexerzieren. Die Verfassung sagt, dass der Teuerungsausgleich bei den Renten der ersten Säule garantiert ist. Dieses Versprechen wird mit einem solchen Interventionsmechanismus gebrochen. Auch wenn es hier unterschiedliche Optiken gibt - je nach parteipolitischem Lager -, müssen Sie einfach sehen, dass das bei der ersten Säule des Rentensystems eine Grundsatzfrage ist.
Noch zur Frage der Entwicklung und der Perspektiven der IV-Finanzen: Ich meine, dass alle, trotz ihrer unterschiedlichen Ausgangslage, für sich in Anspruch nehmen können, dass ihnen dieses Sozialwerk am Herzen liegt, dass sie darum besorgt sind und auch Sorge zu ihm tragen. Das müssen sich alle Sozialpolitiker in diesem Rat gegenseitig attestieren, auch wenn sie dann in einzelnen Punkten zu anderen Schlüssen kommen. Es ist aber allen klar, dass die Rentenentwicklung seit dem Start der Revision so ist, dass sich einige Dinge verändert haben. Es ist auch so, dass die Zahlen von Ende 2016 bzw. Anfang 2017 gewissermassen darüber entscheiden werden, was nachher geschehen wird. Diese nicht allzu ferne Zukunft wird zeigen, ob die positive Entwicklung der IV-Finanzen weitergeht oder nicht.
Ein letzter Hinweis aus der Praxis, der zeigt, was das für die von der Invalidenversicherung Betroffenen bedeutet: Es ist so, dass die Revisionen 5 und 6a, die hinter uns liegen, immer noch in der Umsetzung sind. Wir sind in einem permanenten Revisionsprozess wie bei keiner anderen Sozialversicherung, der auch entsprechende Auswirkungen auf die Mitarbeitenden und die Praxis der Sozialversicherungsbehörden und der Gerichte hat. Ich meine, dass bei diesen hektischen Revisionen, die sich hier folgen, eine gewisse Verlangsamung des Revisionsrhythmus nicht nur etwas Negatives, sondern auch etwas Positives hat.
Schliesslich und endlich liegen die AHV-Finanzen allen sehr am Herzen. Wir haben es immer gesagt: Es ist ein Problem, dass man die IV-Schuld der AHV angehängt hat. Immerhin ist dafür gesorgt worden, dass vorläufig der Bund für die IV-Schuld die Zinsen tragen muss. Diesbezüglich war die Kommission wiederum einstimmig: Es geht nicht an, dass sich der Bund im Rahmen von Entlastungsprogrammen jetzt bei der IV-Schuld schadlos hält, indem er die Zinsen mit entsprechenden negativen Folgen für die AHV-Finanzen reduziert. Hier muss man die Gesamtzusammenhänge im Auge behalten und die entsprechenden Weichenstellungen vornehmen.