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Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · 2013-06-19

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-19

Wortprotokoll

Die 6. IV-Revision hat eine schwierige Vergangenheit. Der Verlauf der Debatte in den Räten, insbesondere die Arbeit zwischen den beiden Kammern, war von vornherein nicht einfach.

Das vorgegebene Ziel war klar: Nach Ablauf der Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer Ende 2017 soll dieses Sozialwerk auf gesunden Beinen stehen. Der Ständerat hat dieses Ziel immer wieder verteidigt, sich aber in etlichen Punkten den komfortablen Mehrheiten des Nationalrates anschliessen müssen: Wir haben die heiklen Punkte der Reisekosten und der Höhe der Kinderrente in einen dritten Entwurf verschoben. Wir haben auf eine Kürzung der laufenden Renten verzichtet. Der Ständerat hat nicht zuletzt unter dem Druck des drohenden Referendums der Behindertenverbände zwar in einigen Punkten nachgegeben. Wir haben aber immer wieder mit einer beachtlichen Mehrheit beschlossen, dass wir in der Verpflichtung stehen, mit einem klaren Interventionsmechanismus, der ausgaben- wie einnahmenseitig ausgewogen ist, das finanzielle Gleichgewicht wiederherzustellen, wenn die IV die erforderlichen Ziele nach dem Wegfallen der dafür beschlossenen Mehrwertsteueranteile nicht erreicht.

Die Einigungskonferenz hat sich heute Morgen zusammengefunden. Wir hatten noch drei Differenzen: Bei Artikel 28a Absatz 1bis ging es darum, ob bei einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent oder bei einem solchen von 80 Prozent eine volle Rente ausgelöst wird. Wir hatten noch den Begriff zu klären, ob es weiterhin "Kinderrente" oder ob es laut Beschluss des Nationalrates "Zulage für Eltern" heisst. Wir hatten bei Artikel 80 Absätze 3 und 4 die dritte Differenz, bei der es um die Schuldenbremse ging.

Wir haben uns mit ganz knapper Mehrheit entschieden, dass wir bei Artikel 28a Absatz 1bis die Fassung des Nationalrates annehmen. Mit ebensolchen knappen Mehrheiten haben wir uns bei den anderen beiden Differenzen dem Ständerat angeschlossen.

Das Parlamentsgesetz sagt in Artikel 92 Absatz 3 klar, dass die Einigungskonferenz einen Einigungsantrag stellt, der alle verbliebenen Differenzen gesamthaft bereinigt. Gesamthaft heisst: in einem Antrag. So führten wir noch eine Gesamtabstimmung durch, bei der dann mit 13 zu 10 Stimmen das Resultat herauskam, dass diese Vorlage so nicht mehr von der Mehrheit getragen wird. Das heisst, dass den Räten der Antrag auf Abschreibung des Geschäftes zu stellen ist.

Damit endet eine lange Arbeit der Kommissionen in einem Scherbenhaufen. Es war auch durch viele Gespräche von Kolleginnen und Kollegen im Ständerat nicht möglich, die Blockade zwischen links und rechts aufzuheben. Die Einigungskonferenz hat das ganz deutlich zutage gefördert. Ein Teil des Rates wollte nur eine Vorlage, die ausgabenseitige Massnahmen zur Stabilisierung der IV enthält. Der andere Teil hielt starr an der Haltung fest, dass man, wenn es neue finanzielle Mittel brauche, diese dann halt beschaffen müsse.

Mit dem vorliegenden Beschluss gibt es keine Gewinner, es gibt nur Verlierer. Politische Prinzipien sind ja ehrenwert, aber wenn sie keine Lösungen mehr ermöglichen, weil ein Kompromiss als Zeichen der Schwäche betrachtet wird, dann bleiben wir stehen. Es ist einfach so: Wenn es den Linken zu weit geht und den Rechten zu wenig weit geht, dann kumulieren sich diese Stimmen, und es gibt keine Lösung mehr. Das Beharren können wir eigentlich in Anbetracht der Herausforderungen, vor denen wir zur Sicherung unserer Sozialwerke stehen, in Zukunft nicht gebrauchen.

Verlierer sind aber auch die Behindertenverbände. Sie waren sehr aktiv, damit alle Einsparungen abgeschwächt oder verschoben wurden. Sie haben dafür aber ein zukunftsträchtiges Rentenmodell preisgegeben. Verlierer sind aber auch alle Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. Wir haben heute Morgen mit diesem Entscheid der AHV 10 Milliarden Franken entnommen, das heisst, sie werden nicht zurückbezahlt. Wir haben gesetzlich festgelegt, dass die Schuld der IV nur so lange in den AHV-Fonds zurückbezahlt wird, als die Mehrwertsteueranteile erhoben werden. Wenn diese nicht mehr erhoben werden, hört auch die Zurückzahlung [PAGE 599] auf. Die Vorlage, deren Beerdigung heute beantragt wird, beinhaltete auch die Weiterführung dieser Entschuldung.

Die Behandlung dieser Vorlage ist kein Ruhmesblatt. Es ist zu hoffen, dass die weiteren notwendigen Revisionen der Sozialversicherungen nicht das gleiche Schicksal erleiden werden.

Sie sehen, dass sich die Einigungskonferenz nicht einigen konnte. Sie beantragt Ihnen deshalb die Abschreibung dieses Geschäftes.