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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-03-10

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-03-10

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, bis im Juni 2014 ein Konzept zur Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen zu erarbeiten. Die Arbeiten unter der Leitung des Bundesamtes für Migration (BFM) laufen. Die Projektorganisation orientiert sich an den üblichen Strukturen eines Gesetzgebungsprozesses. Wie üblich bezieht das BFM die mitbeteiligten und interessierten Kreise in die Arbeiten ein. Zum einen wird eine technische Expertengruppe diese Arbeiten konzeptionell und inhaltlich begleiten. Zum andern wird das BFM während der Umsetzungsarbeiten weitere interessierte Kreise anhören, so insbesondere auch die Initiantinnen und Initianten. Die Initianten haben die entsprechende Einladung übrigens bereits bekommen und angenommen. Sie werden bei dieser Gelegenheit ihre Erwartungen und konkreten Vorstellungen zur Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen beim BFM ausführlich darlegen können. Sie und alle anderen interessierten Kreise werden sich dann auch wieder im Rahmen der Vernehmlassung zum Gesetzentwurf einbringen können. Diese Vernehmlassung ist für Ende 2014 geplant.

Parallel zum laufenden Gesetzgebungsprozess führt der Bundesrat exploratorische Gespräche mit der EU. Der Bundesrat wird im Juni nicht nur das Umsetzungskonzept vorlegen, sondern auch über das weitere Vorgehen bezüglich der Aufnahme von Verhandlungen mit der EU entscheiden. Die Verhandlungsdelegation wird nach den üblichen Kriterien bestimmt.

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