Lexipedia

de Courten Thomas · Nationalrat · 2014-03-10

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-10

Wortprotokoll

Der Kommissionssprecher, Herr van Singer, hat eben deklariert, worum es hier wirklich geht, nämlich darum, eine Idee, die in diesen Räten bereits mehrfach gescheitert ist, doch noch durchzubringen. Es geht um ein Rahmengesetz für die Sozialhilfe. Diese Idee scheiterte erstmals mit der Motion Weibel 11.3714. Damals schon sagte der Bundesrat klar, die Sozialhilfe in der Schweiz funktioniere gut, sie solle auch den lokalen und individuellen Verhältnissen angepasst sein, es brauche für eine gute Sozialhilfe auch die Kenntnis und die Berücksichtigung der regionalen beziehungsweise lokalen Verhältnisse. Darum mache ein eidgenössisches Rahmengesetz auch keinen Sinn. Stattdessen sei die Sozialhilfe genau aus diesem Grund verfassungsmässig bei den Kantonen und Gemeinden angesiedelt. Und zuletzt sagte er, auch mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, mit dem NFA, sei diese Aufgabenteilung auch explizit angestrebt und bestätigt worden. Die geforderte gesamtschweizerische Harmonisierung der Sozialhilfe finde heute bereits über die Richtlinien der Skos statt, wobei der Bundesrat auch Wert darauf legte festzuhalten, dass es sich dabei um Richtlinien und eben nicht um gesetzlich verbindliche Normen handle, eben auch darum, weil speziellen Profilen und Anforderungen Rechnung zu tragen sei.

Der zweite Versuch war die Motion Humbel 11.3638, die noch weiter ging und ein Bundesrahmengesetz zur Existenzsicherung forderte. Auch diesen Vorstoss lehnte der Bundesrat ab. Beide Vorstösse schafften es gar nicht erst in diesen Rat.

Der dritte Versuch war jener der SGK, die Motion 12.3013: wieder gleicher Inhalt, wortwörtlich, wieder gescheitert, wieder gleiche Argumente zur Ablehnung des Gesetzgebungsauftrages.

Nachdem auch dieses Vorhaben gescheitert ist, folgt heute der vierte Anlauf. Die Idee ist in der Zwischenzeit nicht besser geworden. Auch der Titel ist immer noch der gleiche geblieben: "Rahmengesetz für die Sozialhilfe". Das Ziel ist dasselbe, das ist auch ganz klar. Nachdem der Erstauftrag an den Bundesrat gescheitert ist, sollen jetzt die Vorbereitungen zum selben Auftrag vom Bundesrat erbracht werden. Es ist schon etwas absurd, wenn man den Bundesrat beauftragt, ein Gesetz zu schaffen, von dem er selber sagt, es sei gar nicht nötig. Die Räte haben das bestätigt. Und jetzt gibt man dem Bundesrat die Hausaufgabe, er solle erklären, wieso ein Gesetz notwendig sei, das es gar nicht braucht.

Wir wollen keine neue schweizerische Regelung der Zuständigkeiten in der Sozialhilfe; wir wollen keine gesamtschweizerische Nivellierung und Harmonisierung; wir wollen, dass die örtlichen und regionalen Gegebenheiten weiterhin berücksichtigt werden können; wir wollen keine gesetzliche Legitimation für die Skos-Richtlinien schaffen. Sie sollen weiterhin eine berechtigte Orientierungshilfe sein, aber sie dürfen nicht den ausführenden und zahlenden Kantonen und Gemeinden überbunden werden.

Aus diesem Grunde beantrage ich Ihnen, das Postulat nicht anzunehmen.